Süddeutsche Zeitung

Polen:Urteil zu Asylstreit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen der Zurückweisung von Asylsuchenden an der polnisch-weißrussischen Grenze verurteilt. Das Gericht sieht systematische Missstände und Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. So habe Polen gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung und gegen das Verbot kollektiver Abweisungen an Grenzen verstoßen. Zudem sei Warschau nicht seiner Pflicht nachgekommen, Anweisungen des EGMR zu befolgen, heißt es in der am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung. Der EGMR gab damit Klagen von zwei Familien mit minderjährigen Kindern sowie einem Mann aus Tschetschenien recht. Die Betroffenen hatten 2016 und 2017 mehrfach vergeblich versucht, von Weißrussland nach Polen zu kommen, um dort Asylanträge zu stellen.

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SZ vom 24.07.2020 / KNA
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