Süddeutsche Zeitung

Polen:Urteil verschoben

Das polnische Verfassungsgericht will sich erst am 22. September mit der Frage befassen, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht. Die für Dienstag geplante Sitzung sei verschoben worden, damit sich das Gericht mit dem Antrag des Menschenrechtsbeauftragten Marcin Wiącek auf Ausschluss eines Richters befassen könne, sagte die Gerichtspräsidentin Julia Przyłębska in Warschau. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen. Darin hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das gelte demnach selbst dann, wenn es sich um Verfassungsrecht handele.

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen des polnischen Justizsystems mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

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SZ vom 01.09.2021 / dpa
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