Süddeutsche Zeitung

Unabhängigkeit der Justiz:Polen will Richter der Regierung unterstellen

  • Die polnische Regierung will verhindern, dass Richter die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Obersten Gerichts in Polen umsetzen.
  • Die hatten unter anderem geurteilt, dass von der Regierung durchgesetzte Kontrollorgane der Justiz unrechtmäßig seien.
  • Polens Disziplinarbeauftragte erklärte, das Anzweifeln unter anderem der Richterernennungen eine mögliche Straftat und könne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Von Florian Hassel, Warschau

Die polnische Regierung will sich die Richter des Landes per Gesetz unterstellen und verhindern, dass sie Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Obersten Gerichtes Polens umsetzen. Das Oberste Gericht Polens (SN) hatte am 5. Dezember auf Grundlage eines EuGH-Urteils zwei von der Regierung durchgesetzte Organe zur Kontrolle der Justiz als rechtswidrig erklärt. Der SN urteilte, sowohl der Landesjustizrat (KRS) wie eine neue Disziplinarkammer seien nicht unabhängig. Der KRS sucht Polens Richter aus, die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen.

Seitdem stehen mehr als 550 neu ernannte Richter und ihre Urteile infrage. Małgorzata Gersdorf, noch unabhängig bestellte Präsidentin des Obersten Gerichts, rief die Disziplinarkammer auf, jede Tätigkeit einzustellen. EuGH und SN bekräftigten zudem, jeder polnische Richter müsse nationale Bestimmungen missachten, wenn diese EU-Recht widersprächen. Danach riefen mehrere Richter das SN an, um grundsätzlich festzustellen, ob alle neu ernannten Richter in Polen illegal berufen und sämtliche ihrer Urteile ungültig seien.

Die polnische Regierung geht nun in die Gegenoffensive: Ihr Disziplinarbeauftragter Przemyslaw Radzik erklärte, den KRS und die Richterernennungen anzuzweifeln, sei als "Überschreitung der Amtsvollmacht" eine mögliche Straftat.

Mögliche Ahndung: bis zu drei Jahre Gefängnis. Einem Gesetzentwurf zufolge, der womöglich noch vor Weihnachten verabschiedet wird, soll "eine Einschätzung der Legalität der Ernennung eines Richters und seiner Berechtigung zur Erfüllung von Aufgaben" verboten werden, und ebenso "die Infragestellung der Vollmachten von Gerichten und Tribunalen und Verfassungsorganen". Richter und Staatsanwälte, die dies dennoch tun, sollen degradiert, versetzt oder entlassen werden: durch regierungsabhängige Disziplinarbeauftragte oder durch die - illegale - Disziplinarkammer. Zusätzliche Bestimmungen vergrößern die Macht der Regierung bei der Ernennung neuer Richter und beschneiden die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtervertretungen weiter.

Verboten werden sollen alle "Handlungen oder Unterlassungen, die das Funktionieren der Justiz erschweren oder unmöglich machen und jede "Tätigkeit von politischem Charakter". Als solche hatten Regierungspolitiker etwa eine Demonstration mehrerer Tausend Juristen am 1. Dezember eingestuft. Richter und Staatsanwälte sollen angeben müssen, in welchen Berufs- oder Bürgergruppen sie Mitglied sind, in welchen sozialen Medien und Internetforen sie auftreten und unter welchen Pseudonymen.

Verboten sein sollen alle Erklärungen, die "Feindlichkeit gegenüber anderen Institutionen der Republik Polen und seiner Verfassungsorgane ausdrücken, ebenso Kritik des grundlegenden Aufbaus der Republik Polen". Die Ex-Verfassungsrichterin Ewa Łetowska erklärte, derlei Normen hätten auch "viele Jahre in der Volksrepublik Polen" zu kommunistischer Zeit gegolten.

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Quelle:
SZ vom 17.12.2019/cck
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