Polen:Streit um unabhängige Justiz verschärft sich

European Judges Join March Against Judicial Reforms In Warsaw

Eine Richterin schwenkt bei einer Demonstration am 11. Januar in Warschau eine EU-Flagge.

(Foto: Omar Marques/Getty Images)

Das Oberste Gericht könnte mit einer Entscheidung Zehntausende Urteile kippen. Die Regierung will die Urteile des Obersten Gerichts offenbar nicht respektieren.

Von Florian Hassel, Warschau

In Polen verschärft sich der Kampf um die Unabhängigkeit polnischer Richter. Nach sieben Stunden Beratung verkündete das Oberste Gericht Polens in einer erweiterten Sitzung unter Leitung von Gerichtspräsidentin Małgorzata Gersdorf ein mit Spannung erwartetes Urteil: Sämtliche Richter, die seit Anfang 2018 von einem politisch kontrollierten Landesjustizrat (KRS) ausgesucht und von Polens Präsident ernannt wurden, sind keine unabhängigen Richter gemäß EU-Recht und dürfen nicht urteilen. Von dem Urteil, das alle polnischen Gerichte bindet, sind mehr als 550 Richter betroffen. Dutzende von ihnen urteilen an zwei neuen Kammern des Obersten Gerichtes: Dort schuf die von der nationalpopulistischen Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) geführte Regierung eine Sonderkammer, die jedes rechtskräftige Urteil des vergangenen Jahrzehnts aufheben kann, und eine neue Disziplinarkammer, die jeden Richter, Staatsanwalt oder Anwalt entlassen kann. Bereits am 19. November 2019 aber urteilte der Gerichtshof der EU (EuGH), auch polnische Richter müssten im Zweifel das übergeordnete EU-Recht anwenden und diesem widersprechende einheimische Gesetze missachten. Auf diesem Urteil aufbauend erklärte das Oberste Gericht Polens am 5. Dezember die Disziplinarkammer ebenso für rechtswidrig wie den Landesjustizrat. Das Urteil baut auf diesen Urteilen auf - und hob alle bereits ergangenen Urteile der Disziplinarkammer auf. Unklar ist, wie viele der schätzungsweise 100 000 unter Beteiligung der Nicht-Richter ergangenen Urteile ungültig sind - dies muss im Einzelfall geprüft werden. Der Juraprofessor Wojciech Sadurski nannte das Urteil "historisch" und gab sich überzeugt, sowohl der KRS wie die Disziplinarkammer seien damit Geschichte. "Gone! Adieu", sagte Sadurski der Gazeta Wyborcza. Ob derlei Optimismus berechtigt ist, muss sich erst zeigen. Die EU-Kommission beantragte beim EuGH bereits, Warschau die andauernde Tätigkeit der Disziplinarkammer per einstweiliger Verfügung zu verbieten. Zudem forderten EU-Kommission und Venedig-Kommission Polen auf, ein Gesetz nicht zu verabschieden, das Richtern verbieten soll, den Status anderer Richter oder von der Regierung geschaffener rechtswidriger Institutionen infrage zu stellen. Justizminister Zbigniew Ziobro sprach daraufhin von "neokolonalistischer Haltung", sein Vize sagte, EuGH-Urteile seien in Polen "keine Quelle des Rechts". Das Gesetz wurde am Donnerstag bereits beschlossen.

Der EuGH könnte empfindliche Geldstrafen gegen Polen verhängen

Regierung und Präsident verstärken zudem ihre Hetzpropaganda gegen die "Kaste" der Richter. Präsident Andrzej Duda sagte, einige polnische Richter fühlten sich offenbar als "Götter". Und "schwarze Schafe" unter den Richtern müssen schnell durch die - vom EuGH beziehungsweise Obersten Gericht für illegal befundene - Disziplinarkammer "eliminiert werden", so der Präsident am 17. Januar.

Warschau setzt ebenfalls auf das Verfassungsgericht, das nach etlichen rechtswidrigen Richterernennungen von der Regierung kontrolliert wird. Das Verfassungsgericht, geführt von der ebenfalls regelwidrig bestimmten Präsidentin Julia Przylebska, wird am 13. Februar voraussichtlich entscheiden, dass die Ernennung eines Richters durch den Präsidenten nicht infrage gestellt werden kann. Urteile des Verfassungsgerichtes werden indes seit Jahren von etlichen Juristen nicht mehr anerkannt, wenn an ihnen rechtswidrig ernannte Richter beteiligt waren.

Weigert sich die polnische Regierung, die Urteile des EuGH und des Obersten Gerichts umzusetzen, kann der EuGH empfindliche Geldstrafen gegen Polen verhängen. Polnische Bürger, die von einem unter der PiS-Regierung ernannten Richter verurteilt werden, können auf Grundlage der Urteile von EuGH und Oberstem Gericht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verletzung des Rechts auf unabhängige Rechtsprechung klagen.

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