Süddeutsche Zeitung

Polen:Recht nach Warschaus Regeln

Polen wirkt entschlossen, im Justizwesen für die EU grundlegende Verpflichtungen zu missachten.

Von Florian Hassel, Warschau

Es waren zwei Entscheidungen, denen Polens Regierung nur widerwillig folgte. Bei der ersten ging es um Bäume: Der Gerichtshof der EU (EuGH) ordnete am 20. November 2017 an, Warschau müsse sofort aufhören, illegal Holz fällen zu lassen im Urwald von Białowieza, der unter EU-Schutz steht - andernfalls müsse das Land jeden Tag ein Bußgeld von mindestens 100 000 Euro zahlen. Warschau gab klein bei und stoppte das Abholzen.

Der nächste Eilspruch aus Luxemburg hatte bereits mit dem Abbau des Rechtsstaates zu tun. Nach dem Verfassungsgericht wollte sich Warschau auch Polens Oberstes Gericht unterstellen: Es setzte rückwirkend das Rentenalter herab und erklärte dann Dutzende oberste Richter, darunter die Gerichtspräsidentin, für faktisch abgesetzt. Doch der EuGH schrieb Warschau am 19. Oktober 2018 per einstweiliger Verfügung vor, die Richter unverzüglich wieder einzusetzen. Polens Regierung fügte sich - wenn auch knurrend.

Jetzt aber will Warschau mit einem Disziplinierungsgesetz die Unabhängigkeit polnischer Richter ein für allemal brechen - und sich dabei nicht von der EU bremsen lassen. Das Gesetz widerspricht offen einem EuGH-Urteil vom 19. November und auch einem Urteil des Obersten Gerichts Polens vom 5. Dezember.

Alarmiert forderte Ende Dezember EU-Vizepräsidentin Vera Jourova Warschau auf, das Disziplinierungsgesetz nicht zu verabschieden und die Venedig-Kommission um ein Gutachten zu bitten. Formal ist die Venedig-Kommission nur ein Fachleute-Gremium des Europarates, faktisch aber das weltweit führende Organ für Verfassungs- und Rechtsfragen: Seine Gutachten dienen auch der EU als faktisch verbindliche Richtlinie.

Der Präsident von Polens oberer Parlamentskammer, des von der Opposition kontrollierten Senats, lud die Venedig-Kommission am 30. Dezember offiziell ein. Die Kommissionsregeln sagen, dass das Präsident, Regierung und Parlament eines Landes tun dürfen. Polens Regierung aber, fest entschlossen, ihr Disziplinierungsgesetz durchzusetzen, behauptete, nur sie und der Staatspräsident hätten das Recht, die Venedig-Kommission einzuladen. Deren Besuch sei daher "nicht formell, nicht legal, nicht offiziell", so Vize-Justizminister Marcin Warchoł.

Doch der Sekretär der Venedig-Kommission, Thomas Markert, bekräftigte, diese sei regelkonform eingeladen worden, ihr Besuch offiziell. Am Donnerstag zerpflückte die Venedig-Kommission das Disziplinierungsgesetz in allen Punkten und forderte Polen auf, es abzulehnen. Justizminister Ziobro machte aber klar, dass er das Gutachten ignorieren werde, es sei eine "Parodie und Komödie". Sein Stellvertreter Marchoł sekundierte an der Seite des Ministers, das Dokument tauge "bestenfalls für den Papierkorb".

Warschau will offenbar auch EuGH-Urteile nicht mehr befolgen. EU-Recht ist laut Lissabon-Vertrag nationalem Recht übergeordnet, der EuGH entscheidet als EU-Organ verbindlich in allen Streitfällen. Als die Gazeta Wyborcza Warchoł am 15. Januar fragte, ob Warschau sich einer möglichen einstweiligen Verfügung des EuGH fügen und eine illegale Disziplinarkammer für Richter auflösen werde, antwortete er aber: "Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union sind in unserem Land in Übereinstimmung mit Artikel 87 unserer Verfassung keine Quelle des Rechts. Dies sind die Verfassung, Gesetze, Beschlüsse - also nationale."

Tatsächlich bestimmt Artikel 87 der polnischen Verfassung aber auch internationale Verträge wie Polens Ratifizierung der EU-Verträge als Rechtsquelle, und Artikel 91 legt den Vorrang solcher Verträge vor polnischen Gesetzen fest. Doch Warschau scheint entschlossen, seine grundlegenden Verpflichtungen als EU-Mitglied aufzukündigen - und dafür "ein polnisches Modell von Justiz" durchzusetzen, wie es Senator Marek Pęk vom Regierungslager nannte.

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SZ vom 18.01.2020
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