Polen:Polens Regierungschefin will Abtreibungen verbieten

  • Polens Ministerpräsidentin Szydło unterstützt eine Volksinitiative, die Abtreibungen grundsätzlich verbieten will.
  • Einzige Ausnahme: Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
  • Ein Bündnis sammelt derzeit Unterschriften, um die Volksinitiative beim Unterhaus des Parlaments einreichen zu können.

Polens Ministerpräsidentin Beata Szydło hat sich für eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes ausgesprochen. Die nationalkonservative Politikerin sagte in einem Radiointerview, sie unterstütze den Gesetzesvorschlag einer Volksinitiative, Abtreibungen grundsätzlich zu verbieten - es sei denn, das Leben der Mutter sei in Gefahr.

Das polnische Abtreibungsrecht ist bereits jetzt vergleichsweise rigide, lässt bisher aber Abtreibungen in manchen Fällen zu: bei einer Missbildung oder unheilbaren Krankheit des Fötus, bei Vergewaltigungen oder Inzest. Geht es nach dem Willen der Ministerpräsidentin soll das nicht mehr gelten - Schwangerschaftsabbrüche sollen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Unterstützung von der Bischofskonferenz

Ein Bündnis versucht derzeit die erforderlichen 100 000 Unterschriften zu sammeln, um die Volksinitiative beim Unterhaus des Parlaments, dem Sejm, einreichen zu können. Szydło betonte im staatlichen Hörfunk, dass die Abgeordneten ihrer Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bei diesem Thema frei nach ihrem Gewissen entscheiden sollten. Für die Abtreibungsdiskussion brauche es politische Klugheit und die "vernünftige Stimme der Bischofskonferenz". Dessen Präsidium fordert, Abtreibungen grundsätzlich zu verbieten.

2014 wurden in Polen nach Angaben des staatlichen Gesundheitsfonds 1812 Abtreibungen registriert. Schätzungen von Frauenrechtlerinnen zufolge treiben jährlich etwa 100 000 Polinnen illegal ab, viele davon in der Slowakei und in Tschechien.

Seitdem Szydłos nationalkonservative Regierung Ende 2015 an die Macht kam, hat sie mit mehreren Gesetzen bei vielen Polen und Europäern Kritik ausgelöst. Unter anderem beschnitt sie die Rechte verschiedener Medien und des Verfassungsgerichts.

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