Süddeutsche Zeitung

Polen:Polens Regierung schickt scharfe Worte nach Brüssel

  • Das polnische Außenministerium hat sich in einem offiziellen Schreiben gegen die von der EU-Kommission eingeleitete Prüfung der Rechtsstaatlichkeit gewehrt.
  • Die EU-Behörde hatte Polen bis zum 21. Februar aufgefordert, ein umstrittenes Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts zu ändern.
  • Die nationalpopulistische Regierung strebt mit der Reform die gesamte Kontrolle aller Richter durch das Justizministerium und die Regierungsmehrheit im Parlament an.

Von Daniel Brössler und Florian Hassel, Brüssel/Warschau

In Brüssel ging am Dienstag ein Schreiben aus Warschau ein, das die EU-Kommission nicht überraschen, aber ebenso wenig erfreuen konnte. In scharfer Form verwahrte sich das polnische Außenministerium gegen die von der Kommission Anfang 2016 eingeleitete Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen und attackierte den zuständigen Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans persönlich. Das Vorgehen des Niederländers sei "politisch motiviert"; er wiegele andere Mitgliedsländer gegen Polen auf. Die EU-Behörde hatte Polen bis zum 21. Februar aufgefordert, ein umstrittenes Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts zu ändern. Aus polnischer Sicht sei die Angelegenheit bereits durch frühere Reformänderungen abgeschlossen, betonte der polniche Außenminister Witold Waszczykowski. Die Aufforderungen Brüssels habe man nur aus Höflichkeit beantwortet.

In Polen selbst sind viele Juristen jedoch ganz anderer Meinung als die Regierung in Warschau: Die Zeit sei vorbei, "in der wir uns auf die in Artikel 2 unserer Verfassung festgelegte Grundlage eines demokratischen Rechtsstaats verlassen konnten", sagte Małgorzata Gersdorf, Präsidentin des Obersten Gerichts, Ende Januar bei einem Treffen hoher Richter. "Um das Recht, um seine Beachtung, um jedes Gramm Gerechtigkeit muss jetzt gekämpft werden!" Jeder Richter müsse sein Bestes tun, um "die Reste der Unabhängigkeit der Rechtsprechung" zu verteidigen - selbst, wenn er deshalb vor eine Disziplinarkammer komme oder sein Amt verliere. "Es gibt keinen Kampf ohne Opfer", so Gersdorf.

Die sonst zurückhaltende Gerichtspräsidentin entschloss sich zu dem dramatischen Appell, nachdem Polens Justizminister eine weitere Reform vorgestellt hatte. Das Verfassungsgericht ist nach mehreren rechtswidrigen Gesetzen und Personalentscheidungen seit Dezember 2016 unter Kontrolle der nationalpopulistischen Regierung, die nun auch andere Instanzen auf Linie bringen will: das Oberste Gericht ebenso wie untergeordnete Gerichte, die staatliche Justizschule oder den Nationalen Gerichtsrat, das die Unabhängigkeit der Gerichte wahrende Verfassungsorgan. Kern der in drei Gesetzentwürfen geplanten Änderungen ist die Kontrolle aller Richter durch das Justizministerium und die Regierungsmehrheit im Parlament.

Bereits seit Frühjahr 2016 sind Polens Staatsanwälte dem Justizminister Zbigniew Ziobro unterstellt, der seither auch Generalstaatsanwalt ist. Nun zielt er auch auf den Nationalen Gerichtsrat (KRS). Bisher besteht der aus 17 hohen Richtern, sechs Parlamentariern, dem Justizminister und einem Vertreter des Präsidenten. Die 17 KRS-Richter werden durch eine Richterversammlung gewählt, das Gremium seinerseits bestimmt die Besetzung von Polens Gerichten bis zum Obersten Gericht - der Staatspräsident ernennt die Richter nur formell. Der KRS wahrt zudem die Unabhängigkeit der Justiz mit Gutachten und Stellungnahmen.

Künftig sollen alle KRS-Mitglieder von dem von der regierenden Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) gestellten Parlamentspräsidenten vorgeschlagen und vom PiS-kontrollierten Parlament gewählt werden. Zudem soll der KRS aufgeteilt werden: in eine Kammer aus fünfzehn Richtern und eine zweite Kammer aus sechs Abgeordneten, dem Justizminister, dem Vertreter des Präsidenten und zwei Richtern. Entscheidungen über neue Richter und andere Beschlüsse sollen nur noch durch beide Kammern gemeinsam getroffen werden. Im Klartext: Die Regierung bekommt ein Vetorecht auf jede Richterbesetzung und jedes ihr nicht passende Gutachten.

Bereits vereidigte Richter sollen stärker kontrolliert werden

Können bisher auch herausragende Juraprofessoren, Rechtsanwälte oder Staatsanwälte Richter werden, soll dies künftig nur noch Absolventen der weitgehend dem Justizminister unterstellten Justizschule möglich sein. In jedem Gericht soll ein künftig nicht mehr dem Gerichtspräsidenten, sondern dem Justizminister unterstellter Gerichtsdirektor die Finanzen kontrollieren. Dem Ex-Verfassungsgerichtspräsidenten Andrzej Zoll zufolge verzögert Justizminister Ziobro zudem die Neubesetzung von 500 offenen Richterstellen bis zur Annahme der neuen Gesetze: Im November sollen 500 von Ziobro ausgewählte Assessoren ihre Arbeit an polnischen Gerichten aufnehmen. Zu Richtern werden sie erst ernannt, wenn Ziobro sie nach vier Jahren Dienst positiv beurteilt. Bereits vereidigte Richter sollen durch eine neue Sonder-Disziplinarkammer stärker kontrolliert werden, in der die Ankläger dem Minister-Generalstaatsanwalt unterstehen.

Dass bei der Richterauswahl à la PiS weniger juristische Brillanz denn Loyalität zählt, deutete schon die - gesetzwidrig vorgenommene - Neubesetzung am Verfassungsgericht an. Neue Gerichtspräsidentin wurde Ende 2016 Julia Przyłębska: eine Juristin aus der Provinz, die durch so anfechtbare Urteile auffiel, dass ein Richterrat in Posen 2001 dagegen war, sie nach einer Pause wieder als Richterin zuzulassen. Als von der PiS durchgesetzte Verfassungsrichterin rechtfertigt Przyłębska nun Gesetze und Entscheidungen, die andere Verfassungsrichter und Experten der Venedig-Kommission des Europarates verfassungswidrig oder europäischen Rechtsnormen widersprechend nannten.

Experten verurteilen auch die neuen vom Justizminister entworfenen Reformen. Das Oberste Gerichts Polens hält die Änderungsvorschläge ebenso für verfassungswidrig wie der KRS, Polens Rechtsanwaltsrat und Polens Ombudsmann Adam Bodnar, dessen Amt ebenfalls Verfassungsrang hat. Dem europäischen Justizrats-Dachverband ENCJ zufolge widersprechen die Gesetzentwürfe europäischen Standards und können "die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in Polen verletzen".

Belehrungen aus Europa will Warschau nicht dulden

Dass sich die Regierung daran stört, ist unwahrscheinlich. Ein Gesetzentwurf liegt bereits im Parlament, für die beiden anderen gab der Justizminister statt der sonst üblichen monatelangen Konsultationsfrist gerade eine Woche Zeit für Stellungnahmen. In Fernsehen, Radio und Boulevardzeitungen fährt die Regierung eine Kampagne, die auf der Abneigung vieler Polen gegen die Justiz aufbaut. Minister Ziobro rechtfertigt seine Gesetzentwürfe etwa mit den Einzelfällen zweier angeblich beim Ladendiebstahl erwischter Richter.

PiS-Chef Jarosław Kaczyński, der den angeblichen Willen des Volkes schon zuvor über das Verfassungsgericht stellte, rechtfertigte die drei Gesetzentwürfe als angeblichen "Schritt in Richtung einer Entpolitisierung der Gerichte". Überhaupt sei Polens Rechtsprechung "ein einziger gigantischer Skandal - und mit diesem Skandal muss man Schluss machen". Und Belehrungen aus Europa will Warschau nicht dulden. Schon während einer Debatte bei der Münchner Sicherheitskonferenz hatte Polens Außenminister Waszczykowski den Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, aufgefordert, er solle die Interpretation der polnischen Verfassung gefälligst den Polen überlassen.

Timmermans hat indes mehrfach klargestellt, dass er nicht klein beigeben will. Und der Kommissionspräsident verteidigt ihn gegen den Vorwurf politischer Parteinahme: "Die Kommission ist politisch farbenblind, wenn es um die Rechtsstaatlichkeit geht", ließ Jean-Claude Juncker ausrichten. Wenn die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsland infrage stehe, gehe das alle in der EU an. In letzter Konsequenz müsste die EU-Kommission nun ein Verfahren beantragen, das zum Entzug von Mitgliedsrechten führen könnte. Allerdings würde das im Rat am Veto Ungarns scheitern. An diesem Mittwoch wird Timmermans die Antwort Polens seinen Kommissionskollegen präsentieren. Für Entscheidungen sei es aber noch "ein bisschen zu früh", so Junckers Sprecher.

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SZ vom 22.02.2017/vbol
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