Polen:Mehr Macht für den Geheimdienst

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In Windeseile durch das Parlament: Bereits am 1. Juni soll das umstrittene Anti-Terror-Gesetz in Kraft treten. (Foto: Olek Remesz/CC BY-SA 3.0)

Warschau treibt ein Anti-Terror-Gesetz voran, das den Inlandsgeheimdienst enorm stärkt. Auch EU-Bürger könnten überwacht werden.

Von Florian Hassel, Warschau

Der Anruf, der am 21. April bei der Bürgergruppe Panoptykon einging, erinnerte an vergangene Zeiten. Sollte die Gruppe, die sich mit der Bedrohung von Bürgerrechten durch Polizei und Geheimdienste beschäftigt, an einem brisanten Gesetzentwurf interessiert sein, solle sie in einem Warschauer Postamt in der Telefonkabine nachsehen. Dort fand Panoptykon-Leiterin Katarzyna Szymielewicz einen 45 Seiten langen Ausdruck: den Entwurf eines Anti-Terror-Gesetzes.

Seit ihrem Amtsantritt im November 2015 stellt Polens von der rechtspopulistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (Pis) gestellte Regierung Gesetzentwürfe kaum noch vor, um sie mit Fachleuten, der Zivilgesellschaft oder der Opposition zu debattieren. Stattdessen werden Gesetzentwürfe oft ohne Abstimmung im Parlament eingereicht und binnen Tagen beschlossen. Regeln zur Entmachtung des Verfassungsgerichts, zu öffentlich-rechtlichen Medien oder mehr Vollmachten für Polizei und Geheimdienste wurden im parlamentarischen Handstreichverfahren Gesetz.

Seit Ende 2015 arbeiteten Innenminister Mariusz Błaszczack und Geheimdienstkoordinator Mariusz Kamiński auch an einem Anti-Terror-Gesetz. "Wie bei anderen Gesetzen gab es weder Konsultationen noch öffentliche Debatten", sagt Szymielewicz, eine 36 Jahre alte Anwältin. Auch nach der Fertigstellung hielt die Regierung den Gesetzentwurf unter Verschluss - aus ihrer Sicht mit gutem Grund. Der Panoptykon zugepielte Entwurf, als authentisch bestätigt, führt die rechtlich fragwürdige Linie der Regierung fort. Schon ein im Februar verabschiedetes Überwachungsgesetz gestattet Ermittlern ohne Gerichtsbeschluss unkontrollierten Zugang zur Telefon- und Internetnutzung. Polens Verfassungsgericht und Experten der Venedig-Kommission untersuchen nun, ob dieses Gesetz der polnischen Verfassung und europäischen Rechtsnormen widerspricht.

Verfassungsgericht und Gerichtshof sind sich einig: Der Datenschutz ist unzureichend

Das Anti-Terror-Gesetz, das schnell verabschiedet und am 1. Juni in Kraft treten soll, gibt Polens Inlandsgeheimdienst ABW enorme Macht. Der Geheimdienstchef kann künftig Anordnungen für andere Ministerien und Behörden erlassen - diese sind dem Geheimdienst gegenüber uneingeschränkt auskunftspflichtig. Neben der weiter ausgebauten Überwachung von Internet und Telefon durch Standleitungen zu Telefonfirmen und Internetanbietern oder durch den dann legalen Einsatz von Hackersoftware kann der ABW dann etwa auch Internetseiten sperren.

Öffentlich zugängliche Unternehmen und Institutionen sollen auf ihre Kosten Sicherheitspläne entwerfen und einreichen.

Schon unter der vorigen Regierung wurden Polens Geheimdienste kaum kontrolliert. 2015 forderten sie zwei Millionen Mal Telefondaten über polnische Bürger an, gut 2000 Mal Internetdaten. "Ob und in welchem Umfang Missbrauch betrieben wird, wissen wir nicht, da die Daten nicht näher erläutert werden", sagt Szymielewicz. Polens Verfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof erklärten den unzureichenden Datenschutz und die fehlende Kontrolle der Geheimdienste schon 2014 für verfassungswidrig, beziehungsweise im Widerspruch zu EU-Recht.

Am schutzlosesten sind künftig alle Ausländer in Polen - auch EU-Bürger. Jeder Nicht-Pole kann nach Inkrafttreten des Gesetzes ohne Gerichtsbeschluss lückenlos überwacht werden. Zwar gebe es weitgehende Vollmachten im Zeichen des Anti-Terror-Kampfes auch in etlichen westlichen Ländern, stellt die Verfassungsexpertin der Gazeta Wyborcza, Ewa Siedlecka, fest. Dort aber würden die Regierenden nicht gleichzeitig "die Befolgung der Verfassung verweigern", so wie es in Polen mit der Entmachtung des Verfassungsgerichts geschehen sei. Bereits Mitte April gaben in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Ibris für die Tageszeitung Rzeczpospolita knapp zwei Drittel der befragten Polen an, in ihrem Land sei die Demokratie bedroht.

© SZ vom 28.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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