Europäischer Gerichtshof:Polen muss Gesetz zur Disziplinierung von Richtern aussetzen

Ein Schild vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. (Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die Regierung in Warschau eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter geben einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt.

Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die Regierung in Warschau eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben am Mittwoch einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss.

Ungeachtet internationaler Kritik baut die nationalkonservative PiS-Regierung das Justizwesen Polens seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die Reformen landeten schon mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof.

Hintergrund des aktuellen Verfahrens sind die 2017 eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter. Ende März hatte der EuGH erklärt, aus formellen Gründen nicht über die polnischen Disziplinarverfahren selbst zu entscheiden.

Wegen der Disziplinarkammer hatte die Behörde im Januar eine einstweilige Verfügung beim EuGH eingereicht - und bekam nun recht. Die Kammer ist ein Schlüsselelement der PiS-Reformen. Das Gremium nahm im Herbst 2018 seine Arbeit auf. Es ist zum Großteil mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus der Umgebung von Justizminister Ziobro besetzt.

© SZ.de/dpa/jsa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Polen
:Per Briefwahl zum Machterhalt

Die regierende PiS hält am Termin für die Präsidentenwahl im Mai fest - bevor die Krise das Land voll im Griff hat. Die Opposition kritisiert das als "Staatsstreich".

Von Florian Hassel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: