Süddeutsche Zeitung

Polen:Der lange Schatten

Polen hat nie systematisch für kommunistische Enteignungen entschädigt. Ein neues Gesetz führt nun zu einer schweren Krise mit Israel und den USA.

Von Florian Hassel, Warschau

Es waren gleich fünf Flächen, die die Stadt Warschau zurückgab. Die Floriańska 8, Białostocka 10/123, Ząbkowska 9, Targowa 66 und Jagiellońska 14 waren Grundstücke in besten Lagen der polnischen Hauptstadt - und sie hatten bis 1945 der Jüdin Fanny Ajzensztadt gehört.

In Polen lebende Juden wie Ajzensztadt wurden zuerst durch die Deutschen während der Besatzung im Zweiten Weltkrieg entrechtet, enteignet oder ermordet. Weit über neun Zehntel der schätzungsweise drei Millionen damals in Polen lebenden Juden wurden in den deutschen Konzentrationslagern vergast. Von einigen Hunderttausend Juden, die zunächst dem Abtransport in die Konzentrationslager entgingen und sich in Städten, Dörfern und Wäldern versteckten, wurden die meisten von polnischen Nachbarn verraten und ebenfalls ermordet: von deutschen Einheiten oder gleich von den Polen selbst.

Jüdisches Eigentum wurde millionenfach gestohlen oder enteignet. Zuerst von den deutschen Besatzern und von polnischen Nachbarn. Und nach dem Krieg vom kommunistischen Regime. Das enteignete im Oktober 1945 mit dem sogenannten Bierut-Erlass allein in Warschau rund 14 000 Grundstücke und Häuser - darunter auch die von Fanny Ajzensztadt, die den Krieg überlebte und später auswanderte.

Die Rückerstattung jüdischen Eigentums ist nun erschwert worden, durch eine Änderung des polnischen Verwaltungsgesetzes. Der israelische Ministerpräsident Naftali Bennett hat die Änderung scharf kritisiert. Dies sei ein "schwerwiegender Schritt", der Israel nicht gleichgültig lassen könne, sagte er am Samstag. Das Gesetz hindere Juden daran, Entschädigung für den Verlust von Eigentum zu bekommen, den sie während des Holocaust verloren hatten. Israel bedauere, "dass Polen die Wahl getroffen hat, weiterhin denen zu schaden, die alles verloren haben".

In der Gesetzesänderung heißt es unter anderem, dass Verwaltungsentscheidungen nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren nicht mehr gerichtlich angefochten werden können. Der Vorgang hat nun eine schwere diplomatische Krise mit Israel herbeigeführt, auch die USA kritisieren die polnische Regierung.

Das kommunistische Regime wies enteignete Wohnungen neuen Mietern zu oder baute auf enteigneten Grundstücken mehrstöckige Wohnblocks; später privatisierten Hunderttausende Polen diese Wohnungen. Nach Ende des kommunistischen Regimes wurde der Bierut-Erlass nie aufgehoben, im Unterschied zu anderen osteuropäischen EU-Ländern beschloss Polen kein Gesetz zur Entschädigung enteigneter Opfer des kommunistischen Regimes oder zur Entschädigung von Juden, die ihr Eigentum an Polen verloren hatten. Ansprüche mussten individuell gerichtlich oder in langen Verwaltungsverfahren durchgesetzt werden. Im Fall von Fanny Ajzensztadt dauerte es bis nach 2010, bis Warschaus Stadtverwaltung als Rechtsnachfolger der Kommunisten die fünf Grundstücke zurückgab.

Wilde Reprivatisierungen durch Kuratoren

Ajzensztadts Vertreter war der gerichtlich eingesetzte Kurator Marek M.: ein Vertreter von Juden, von denen zunächst nicht festgestellt werden konnte, ob sie noch lebten und falls ja, wo; ob sie ermordet oder inzwischen gestorben und wer ihre Erben waren. Kurator M. vertrat quer durch Warschau etliche weitere Enteignete - oder Entschädigungsansprüche, die er selbst aufgekauft hatte. Die Stadt zählte 2015 Dutzende Fälle, in denen Kuratoren auf zweifelhafte Weise aktiv waren.

Zehntausende Polen vor allem in Warschau, Krakau und anderen Städten, in denen früher Juden gelebt hatten, mussten nun damit rechnen, dass sie bei "wilden Reprivatisierungen" durch Kuratoren auf einmal hohe Mieten zahlen sollten oder gar ihre Wohnungen verloren. Es ist die mit jahrelanger Verzögerung erfolgte Reaktion auf diese Vorgänge, die nun zu einem neuen Gesetz und zu einer schweren Krise zwischen Polen und Israel geführt hat.

Nicht nur im Fall Ajzensztadt stellte die Stadt Warschau verspätet fest, dass bei der Reprivatisierung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen war - wie es der damalige Vizebürgermeister der Gazeta Wyborcza (GW) schilderte. Fanny Ajzensztadt war bereits in den 1970er-Jahren in Brasilien gestorben, ihre Identität vom Kurator missbraucht worden. Und auch in etlichen anderen Fällen kamen Beamte, die GW oder die Gazeta Dziennik Prawna einem schwunghaft betriebenen betrügerischen Handel mit manipulierten Entschädigungsansprüchen und "toten Seelen" durch verbrecherische Kuratoren auf die Spur. Schon die konservativ-liberalen Vorgänger der heutigen polnischen Regierung verabschiedeten ein Gesetz, das derlei betrügerische Reprivatisierungen verhindern sollte.

Polens damaliger Präsident Bronisław Komorowski aber unterschrieb es nicht, weil berechtigte Entschädigungsansprüche gleich mit über Bord gehen sollten. Komorowski leitete das Gesetz dem damals noch unabhängigen Verfassungsgericht weiter. Das entschied am 12. Mai 2015, ein zeitlich unbegrenztes Anfechten von Verwaltungsentscheidungen - wie im Fall der Reprivatisierungen und Entschädigungen - sei verfassungswidrig.

Ein Gesetz, das angeblich früheres Unrecht legalisiert

Nachdem Ende 2015 die nationalpopulistische PiS die Regierung übernahm, vernachlässigte sie das Thema zunächst. Erst vor wenigen Monaten nahm ein Gesetz Fahrt auf, das eine Höchstfrist von zehn Jahren gegen Verwaltungsentscheidungen und von maximal 30 Jahren für Entschädigungsansprüche gegen falsche Verwaltungsentscheidungen einführt. Israels Botschafter, US-Diplomaten und jüdische Verbände protestierten: Das Gesetz legalisiere früheres Unrecht. PiS-Chef Jarosław Kaczyński war unbeeindruckt: Anfang Juli erklärte er der Parteizeitung Gazeta Polska: "Wir machen unsere Gesetze selbst und ... schulden niemandem etwas." Am 12. August stimmte der Sejm dem Gesetz endgültig zu. Zwei Tage später unterschrieb es Polens Präsident Andrzej Duda und setzte es so in Kraft.

Der Gazeta Wyborcza zufolge sind allein in Warschau immer noch rund 8000 Reprivatisierungsverfahren anhängig; wie viele davon jüdische Ansprüche betreffen, ist unbekannt. Ansprüche können nun noch bei zivilen Gerichten durchgefochten werden, nicht aber mehr direkt bei Verwaltungen als Rechtsnachfolgern des kommunistischen Regimes.

Kaum war die Entscheidung von Präsident Duda am Samstag bekannt geworden, rief Israels Außenminister Jair Lapid den israelischen Geschäftsträger aus Warschau ab und verkündete, Israels bereits designierter neuer Botschafter werde nicht nach Warschau entsandt. Zudem empfahl er Polens Botschafter Marek Magierowski, der zur Zeit in seiner Heimat Urlaub macht, gleich dort zu bleiben. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki reagierte seinerseits mit scharfer Kritik an Israel für dessen angeblich "unbegründetes, unverantwortliches Vorgehen". Polens Außenministerium kündigte Gegenmaßnahmen an.

Die polnische Gesetzesänderung hätte nicht zu solcher Aufregung geführt, gäbe es ein Entschädigungsgesetz - und versuchte die PiS-Regierung nicht seit Jahren, die Verantwortung für polnische Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu relativieren und kritische Forscher und Museumsmacher zu drangsalieren, die etwa polnische Pogrome an Juden oder Mithilfe am deutschen Judenmord thematisieren. Beispiele gibt es genug: Das Museum der Geschichte des Zweiten Weltkriegs in Danzig wurde rechtswidrig linientreuen Parteigängern übergeben, der Direktor des Warschauer Museums zur Geschichte der polnischen Juden aus dem Amt gedrängt, das Institut für Nationales Gedenken auf Linie gebracht.

Anfang Februar 2018 machte ein erst nach scharfen Protesten Israels und der USA zurückgezogenes Gesetz Schlagzeilen, das strafrechtliche Verfolgung für jeden vorsah, der polnische Verbrechen im Zweiten Weltkrieg behauptete. Die Historiker Jan Grabowski und Barbara Engelking, Leiter von Studien zum Verrat oder der Ermordung von Juden durch Polen, sollten sich nach einem von einer PiS-nahen Stiftung betriebenen Prozess entschuldigen. Am Montag gewannen die Historiker die Berufungsverhandlung in Warschau.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5384075
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.