Süddeutsche Zeitung

Polen:Großangriff auf den polnischen Rechtsstaat

  • Am 19. Dezember endet die Amtszeit von Andrzej Rzepliński, Präsident des polnischen Verfassungsgerichtes.
  • Die regierende Pis will den Posten mit einem ihr genehmen Juristen nachbesetzen.
  • Dies wäre ein weiterer Schlag gegen das höchste Gericht des Landes, dessen Entmachtung die Pis seit ihrer Regierungsübernahme im November 2015 vorantreibt.

Von Florian Hassel, Warschau

Der 19. Dezember ist ein Tag, den Polens von der Partei Recht und Gerechtigkeit (Pis) gestellte Regierung ungeduldig erwartet: Dann endet die Amtszeit Andrzej Rzeplińskis, des Präsidenten des Verfassungsgerichts. In einem Jahr Amtszeit hat die rechtskonservative Pis-Regierung viel getan, um das Verfassungsgericht - das zentrale Staatsorgan zur Kontrolle jeder Regierung - zu lähmen. Jetzt, da ein neuer Gerichtspräsident bestimmt wird, geht es aus Regierungssicht auch um die personelle und inhaltliche Kontrolle über das Verfassungsgericht - und weiterer Teile der Justiz.

Das Ringen um das Verfassungsgericht begann nach Antritt der Regierung im November 2015. Das Verfassungsgericht besteht aus fünfzehn Richtern. Für fünf Richter, die bis Ende 2015 in Ruhestand gingen, wählte das noch von der Vorgängerregierung kontrollierte Parlament fünf Nachfolger. Drei dieser Richter wurden rechtmäßig gewählt. Zwei aber hätten erst vom neuen, von der Pis mit absoluter Mehrheit kontrollierten Parlament gewählt werden dürfen, wie die Verfassungsrichter selbst nach einer Beschwerde urteilten. Danach besetzte das Parlament nicht nur ordnungsgemäß die beiden Richterstellen neu, sondern wählte gleich fünf Richter.

Die drei vom alten Parlament rechtmäßig gewählten Richter konnten ihr Amt nicht antreten, weil der ebenfalls von der Pis gestellte Präsident Andrzej Duda sich rechtswidrig weigerte, sie zu vereidigen. Der Hintergrund: Neun der zwölf Verfassungsrichter wurden schon vor den Pis-Zeiten gewählt und zeigten sich - wie Gerichtspräsident Rzepliński - mit gegen die Regierung gerichteten Urteilen als unabhängige Instanz. So hat das Verfassungsgericht mit mehreren Urteilen die Grundsätze der Gewaltenteilung bekräftigt und etliche Gesetze der polnischen Regierung für verfassungswidrig erklärt.

Die Pis-Regierung aber weigert sich - ebenfalls verfassungswidrig -, diese Urteile zu veröffentlichen. Würden auch die drei vom alten Parlament legal gewählten Richter zugelassen, wäre das Verfassungsgericht auf Jahre hinaus personell nicht unter Kontrolle der Pis - weitere Urteile gegen die Regierung dürften folgen.

Die EU hat dem Vorgehen der polnischen Regierung bisher wenig entgegengesetzt

Die Pis dagegen wählte Juristen zu Verfassungsrichtern, die sich oft weniger durch herausragende Kompetenz auszeichnen als durch bedingungslose Loyalität: Richter Piotr Pszczółkowski etwa war zuvor jahrelang persönlicher Anwalt von Pis-Parteichef Jarosław Kaczyński. Und so will die Pis auf jeden Fall auch die drei von ihr rechtswidrig gewählten Richter ins Amt bringen. Doch Rzepliński lässt sie nicht zu Verhandlungen zu.

Wenn es der Pis gelingt, nach Rzeplińskis Abgang am 19. Dezember einen der Ihren zu installieren, würde der die drei sofort zulassen - und auch sonst im Parteiinteresse handeln, wie Rechtsexperten sagen. Denn alle von der Pis gewählten Richter fallen durch juristisch fragwürdige Meinungen auf Parteilinie auf: So behaupteten Anfang November alle fünf Pis-Richter in einer Erklärung, Entschlüsse des Parlaments wie die Wahl von Verfassungsrichtern unterlägen keinerlei Kontrolle anderer Staatsorgane - auch nicht durch das Verfassungsgericht.

Tatsächlich aber unterliegt in Rechtsstaaten jeder Parlamentsbeschluss, jedes Gesetz der Kontrolle durch die obersten Richter, wie auch die Venedig-Kommission des Europarates bekräftigte, das weltweit führende Gremium für Verfassungsfragen. "Andernfalls könnte ein schlichtes Gesetz, das feststellt: 'Verfassungskontrolle ist hiermit abgeschafft - dieses Gesetz tritt unverzüglich in Kraft' das traurige Ende von Verfassungs-Rechtsprechung bedeuten", so die Venedig-Kommission.

Venedigs Mahner

Die Venedig-Kommission - eigentlich: Europäische Kommission für Demokratie durch Recht - ist ein unabhängiges Gremium des Europarates. Gegründet 1990, tagt sie traditionell in Venedig. Sie soll insbesondere (aber nicht nur) die 47 Mitgliedstaaten des Europarates in Verfassungsfragen beraten und darauf achten, dass das institutionelle Gefüge der Mitglieder den Standards des Europarats entspricht - konkret: ob sie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte achten. Im Falle des Mitgliedslandes Polen sehen die Experten der Venedig-Kommission eben diese Werte in Gefahr. SZ

Der kommende Gerichtspräsident müsste bisherigem Recht zufolge von der Mehrheit aller Verfassungsrichter vorgeschlagen werden, um vom Staatspräsidenten ernannt werden zu können. Doch die Pis schaffte dieses Mehrheitsvotum per Gesetz ab. Jetzt wird es ausreichen, wenn drei Pis-Richter einen der ihren vorschlagen: Präsident Duda kann diesen dann zum neuen Gerichtspräsidenten ernennen. Außerdem müssen künftig Verfassungsrichter, die 70 Jahre oder älter sind, ihre Gesundheit nachweisen - ein mögliches Instrument, um zwei weitere unerwünschte Richter loszuwerden.

Doch es geht der Pis nicht allein um personelle Dominanz. Schon Ende Juli hob die Regierung die Unabhängigkeit des Gerichtes durch mehrere gesetzliche Neuregelungen faktisch auf: So kann etwa kein Urteil ergehen, wenn der Generalstaatsanwalt - in Polen ist dies der Justizminister - nicht anwesend ist. Auch können Urteile des Verfassungsgerichts nur nach Genehmigung des Regierungschefs veröffentlicht werden.

Die Bestimmungen seien sämtlich verfassungswidrig und widersprächen internationalem Recht, stellten sowohl das Verfassungsgericht als auch die Venedig-Kommission fest. Doch Polens Regierung stört sich daran ebenso wenig wie an einem Ende Oktober ausgelaufenen Ultimatum der EU-Kommission, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Auch Kritik der UN-Menschenrechtskommission lässt die Regierung kalt.

Ein weiteres Maulkorbgesetz

Noch gibt es auch außerhalb des Verfassungsgerichts unabhängige Richter. Der Landesrichterrat und das Oberste Gericht erklärten etwa, Urteile des Verfassungsgerichtes seien auch ohne Veröffentlichung durch die Regierung bindend. Doch schon plant die Pis-Regierung die Auflösung und Neubesetzung des Landesrichterrates, der für die Ernennung und Beförderung von Richtern zuständig ist.

Zudem änderte das Parlament die Strafprozessordnung: Nun können Staatsanwälte in einem Strafprozess - ohne Zustimmung von Richter oder Verteidigung - die Anklage "zur Vervollständigung" zurückfordern und so den Prozess stoppen. Ombudsmann Adam Bodnar zufolge, dessen Amt in Polen ein Verfassungsorgan ist, verletzt dies den Grundsatz der Gewaltenteilung und Gleichheit der Parteien vor Gericht. Bodnar dürfte dagegen klagen.

Ein weiteres Maulkorbgesetz soll es ermöglichen, dass ein aktiver oder ehemaliger Richter entlassen oder ihm die Pension gestrichen werden kann, wenn er durch "unethisches Verhalten" auffällt, welches "das Vertrauen an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit untergraben kann". Zu solchem Verhalten zählt für die Pis schon eine Äußerung, eine Maßnahme der Regierung sei verfassungswidrig.

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Quelle:
SZ vom 14.11.2016/pamu
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