PolenFalsche Geschenke

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Eine Demonstrantin hält die polnische Verfassung in der Hand.
Eine Demonstrantin hält die polnische Verfassung in der Hand. Omar Marques/Sopa

Das Land ringt sich nicht zu echten Änderungen an der umstrittenen Justizreform durch. Dabei läuft bereits ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen.

Von Florian Hassel, Warschau

Es klang nach Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit, als polnische Parlamentarier Ende März mehrere mit der nationalpopulistischen Regierung abgesprochene Gesetzesänderungen ankündigten. Das Gesetz über Polens Oberstes Gericht solle ebenso geändert werden wie ein Gesetz über allgemeine Gerichte. Zudem sollten drei von Polens Regierung zurückgehaltene Grundsatzurteile des 2016 noch unabhängigen Verfassungsgerichts nun doch im amtlichen Gesetzesblatt erscheinen. Die Änderungen seien ein "Geschenk an Brüssel", fasste Parlamentarier Marek Ast zusammen, der zur regierenden Partei "Recht und Gerechtigkeit" (Pis) gehört.

Für Geschenke an Brüssel, sprich an die EU-Kommission, ist es aus offizieller Warschauer Sicht höchste Zeit: Schließlich will die Regierung verhindern, dass die EU-Kommission das seit 2016 vorbereitete Rechtsstaatsverfahren gegen Polen fortführt. Europas Staats- und Regierungschef werden womöglich nach der Sommerpause abstimmen, ob Polen wegen fortschreitender Rechtsbrüche das Stimmrecht in der EU entzogen wird.

Und so soll laut mehreren, bereits im Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen, einiges geändert werden: Bald soll Polens Justizminister Gerichtspräsidenten und ihre Stellvertreter nicht mehr freihändig entlassen können. Richteranwärter sollen ebenfalls nicht mehr vom Minister ernannt werden, sondern vom polnischen Präsidenten. Das Rentenalter für Richter - vor Kurzem nur für Frauen auf 60 Jahre gesenkt - soll nun für Männer wie Frauen auf 65 Jahre festgesetzt werden; zudem soll Polens Präsident die Amtszeit von Richtern um insgesamt sechs Jahre verlängern dürfen. Und: Drei Grundsatzurteile des Verfassungsgerichts vom 9. März, 11. August und 7. November 2016, die der Apparat des Ministerpräsidenten verfassungswidrig nicht im Gesetzesblatt veröffentlicht hatte, sollen nun doch erscheinen.

Polnische Rechtsexperten reagieren indes ablehnend. Der Gesetzentwurf zu den allgemeinen Gerichten etwa "entschärft nichts", sagte Beata Morawiec, Präsidentin der Richtervereinigung Themis. Die geplanten Änderungen, die möglicherweise beschlossen werden, bevor die EU-Kommission kommende Woche wieder über Polen berät, seien "nichts als Augenwischerei", kommentierte Bartłomiej Przymusiński von der Richtervereinigung Iustitia. Der Minister habe schon alle Richter gefeuert, die er feuern wollte. Der Zählung von Iustitia zufolge hat Justizminister Zbigniew Ziobro seit Sommer 2017 mehr als 170 Präsidenten und Vize-Präsidenten polnischer Gerichte entlassen.

Tatsächlich beseitigt keine der von Warschau als angebliche Zugeständnisse vorgestellten Änderungen einen der Verfassungs- und Gesetzesbrüche, mit denen die Pis seit Ende 2015 die Justiz unter ihre Kontrolle brachte - und deren Rücknahme die EU-Kommission am 20. Dezember verlangte. Der wichtigste Punkt: Beim Verfassungsgericht, dessen Präsidentin ebenso wie ihr Stellvertreter und mehrere weitere Richter verfassungswidrig ernannt wurden und das komplett von der Pis kontrolliert wird, bleibt wie bisher. Seit 2017 entscheidet das Gericht nur noch im Sinne der Regierung.

Die Angebote an die EU seien "Papierzugeständisse" ohne Bedeutung

Der Plan, drei Urteile aus dem Jahr 2016 zu veröffentlichen, ist ein Scheinzugeständnis: Die Urteile, die etliche Vorgehensweisen der Regierung als verfassungswidrig erkannten, sollen mit einem Zusatz veröffentlicht werden, dass sie "unter Verletzung des Rechts ergangen" seien und Gesetze beträfen, die nicht mehr in Kraft seien, kurzum: Urteile ohne Bedeutung seien. Auch Polens Oberstes Gericht wird nach einem am 3. April in Kraft getretenen, verfassungswidrigen Gesetz der Regierung unterstellt. Polens eigentlich zur Wahrung richterlicher Unabhängigkeit gedachter Landesjustizrat (KRS) wurde bereits in seiner bisherigen Form verfassungswidrig aufgelöst und nicht mehr von Richtern neu besetzt, sondern von der Regierungsmehrheit im Parlament - was ebenfalls verfassungswidrig ist.

Selbst die regierungsnahe Tageszeitung Rzeczpospolita befand, die Brüssel angebotenen Änderungen seien "Papierzugeständnisse" ohne Bedeutung. Oder sie "zementierten" gar die Rechtsbrüche der Regierung: So werde eine Gesetzesänderung, derzufolge der Minister für neuerliche Wechsel künftig wieder die Zustimmung von Richtergremien benötigt, bedeuten, dass von der Regierung rechtswidrig ernannte neue Richter - fast ausschließlich Pis-Gefolgsleute - auch nach einem Machtverlust ihrer Partei nur schwer von einer neuen Regierung ersetzt werden könnten. Denn die geplanten Änderungen sehen vor, dass der KRS künftig geplanten Entlassungen von Richtern wieder zustimmen muss: Der aber ist seit März fast ausschließlich mit Gefolgsleuten der Pis-Partei besetzt.

© SZ vom 05.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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