Verfassungsgericht in PolenEine „beispiellose Rebellion“ gegen EU-Recht

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Gegen den Umbau des höchsten Gerichts gingen 2017 in ganz Polen Demonstranten auf die Straße, teils mit der Landesverfassung in der Hand.
Gegen den Umbau des höchsten Gerichts gingen 2017 in ganz Polen Demonstranten auf die Straße, teils mit der Landesverfassung in der Hand. (Foto: Janek Skarzynski/AFP)

Der Europäische Gerichtshof gibt einer Klage der EU-Kommission gegen Polen statt. Das dortige Verfassungsgericht habe gegen Unionsrecht verstoßen und sei zudem parteiisch und nicht unabhängig.

Von Viktoria Großmann, Warschau

Das polnische Verfassungsgericht verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil erklärt. Der Tatbestand war zwar eigentlich schon bekannt gewesen, das Urteil darf dennoch als Sensation gelten, weil es ein solches Verfahren vorher noch nie gegeben hatte. Es kam dazu, weil die EU-Kommission im Sommer 2023 geklagt hatte: Sie sah eine Vertragsverletzung Polens. Das polnische Verfassungsgericht hatte in zwei Urteilen im Jahr 2021 das nationale Recht über Unionsrecht gestellt – was nicht zulässig ist. Generalanwalt Dean Spielmann sprach in Luxemburg von einer „beispiellosen Rebellion“ des polnischen Verfassungsgerichts. Dieses ist laut EuGH-Urteil „nicht unparteiisch und nicht unabhängig“.

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