Polen hat mit seinen umstrittenen Justizreformen teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Das gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekannt. Das Land habe 2017 gesetzeswidrig das Pensionsalter für Richter an ordentlichen Gerichten herabgesetzt und gleichzeitig dem Justizminister das Recht eingeräumt, die aktive Dienstzeit einzelner Richter zu verlängern.
Die EU-Kommission hatte beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage erhoben. Aus Sicht der EU-Kommission hatte die nationalkonservative Regierung in Warschau mit umstrittenen Justizreformen die Unabhängigkeit der Justiz eingeschränkt.
Wie der EuGH jetzt in seinem Urteil mitteilte, hat Polen auch mit der Einführung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Männer und Frauen im Beruf des Richters oder Staatsanwalts gegen EU-Recht verstoßen. Frauen sollten demnach mit 60 Jahren in Pension gehen, Männer mit 65 Jahren. Zuvor hatte die Grenze für beide Geschlechter bei 67 Jahren gelegen.
Ist die Gesetzesänderung ausreichend?
Die polnische Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das fragliche Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil des EuGH bezieht sich jedoch auf die vorherigen Regelungen.
Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen dem Urteil mit den Änderungen bereits nachgekommen ist. Falls dies aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht der Fall ist, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen.
Der polnischen Regierungspartei PiS wird seit Jahren vorgeworfen, Demokratie und Rechtsstaat im Land abzubauen. Bei der Parlamentswahl Mitte Oktober wurde sie dennoch mit etwa 44 Prozent der Stimmen erneut stärkste Kraft.


