Europäische Union:Strafen gegen Polen und Ungarn rücken näher

EuGH  in Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg muss über eine Klage gegen den neuen Rechtsstaatsmechanismus urteilen.

(Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Die Regierungen beider Länder klagen gegen den neuen Rechtsstaatsmechanismus, der es erlaubt, Brüsseler Gelder zu kürzen. Nun rät der Generalanwalt des EU-Gerichts, die Klage zu verwerfen.

Von Björn Finke, Brüssel

Das könnte teuer werden für Ungarn und Polen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird wohl Anfang kommenden Jahres die Klage der beiden Regierungen gegen den neuen Rechtsstaatsmechanismus abweisen. Diese Empfehlung sprach zumindest Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Donnerstag in seinen Schlussanträgen aus. Oft folgt das Luxemburger Gericht der Meinung des Generalanwalts. Der Mechanismus wurde Anfang 2021 eingeführt und erlaubt es der EU-Kommission erstmals, Fördergelder zurückzuhalten, wenn Rechtsstaatsdefizite im Empfängerland die ordnungsgemäße Verwendung gefährden.

Im März klagten Polen und Ungarn gegen das Instrument. Das ist kein Wunder, denn gegen ihre Regierungen laufen bereits EU-Verfahren wegen Sorgen um Rechtsstaatlichkeit und europäische Werte. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben aber vereinbart, dass die Kommission den Mechanismus erst anwenden wird, wenn der EuGH ihn gebilligt hat. Das Urteil wird für Anfang 2022 erwartet. Schon im November schickte die Brüsseler Behörde zur Vorbereitung der Verfahren Briefe mit Vorwürfen und Fragen an die beiden Regierungen.

Die Begründung für den neuen Mechanismus lautet, dass ohne unabhängige Richter und Staatsanwälte EU-Fördergelder straflos veruntreut oder verschwendet werden könnten. Schließlich könnte dann ein Ermittler davor zurückschrecken, gegen eine Behörde oder eine Firma, die dem Premier nahesteht, vorzugehen, wenn diese Brüsseler Gelder falsch verwendet. Die Kommission kann das Instrument nur in diesen eng umrissenen Fällen nutzen und nicht bei sonstigen Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit und europäische Werte.

Das machte der aus Spanien stammende Generalanwalt noch einmal klar: Die Verordnung stelle eine Haushaltsvorschrift dar, die eine "hinreichend unmittelbare Verbindung zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des Haushaltsplans" voraussetzt, schrieb er. Damit sei sie nicht bei allen Rechtsstaatsproblemen anwendbar. Doch grundsätzlich habe der neue Mechanismus eine geeignete Rechtsgrundlage und sei mit anderen Grundsätzen des EU-Rechts vereinbar.

Polen und Ungarn sind enttäuscht, EU-Abgeordnete entzückt

Das Europaparlament ist ungeduldig und hält nichts von der Absprache, mit dem Mechanismus bis zu einem Urteil zu warten. Die Abgeordneten haben die Kommission deswegen sogar verklagt. Die Ausführungen des Generalanwalts zur Klage von Polen und Ungarn finden daher den Applaus der Parlamentarier: "Der europäische Geldhahn dreht sich für Viktor Orbán in Ungarn und die PiS-Regierung in Polen ein Stückchen weiter zu", sagt die SPD-Abgeordnete und frühere deutsche Justizministerin Katarina Barley. Moritz Körner, der innenpolitische Sprecher der FDP im EU-Parlament, nennt die Schlussanträge "eine gute Nachricht für den Schutz der Grundwerte und der Finanzwerte der EU". Für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen müsse nun "die Zeit der Ausreden vorbei" sein. Auch der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund argumentiert, es gebe jetzt "keinen Grund mehr, noch länger mit Sanktionen zu warten, während Warschau und Budapest weiter den Rechtsstaat abbauen".

Wenig überraschend zeigen sich die Regierungen in Polen und Ungarn enttäuscht: "Das ist eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit", schreibt Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta über die Schlussanträge auf Twitter. Es sei naiv gewesen, darauf zu vertrauen, dass die EU-Institutionen fähig zur Selbstbeschränkung seien. Ungarns Justizministerin Judit Varga bezeichnet den Mechanismus auf ihrer Facebook-Seite als "Rechtsstaats-Erpressung".

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