Polen:Die nächste Etappe der Zerstörung des Rechtsstaates

FILE PHOTO: EU and Polish flags flutter in Mazeikiai

Das Urteil vom Mittwoch hebt das polnische Ja zum EU-Beitritt praktisch auf.

(Foto: Ints Kalnins/REUTERS)

Mit einem Urteil seines Verfassungsgerichtes verschärft Polen die beispiellose Konfrontation mit der EU.

Kommentar von Florian Hassel

Wer am Mittwoch verfolgte, wer im politisch kontrollierten Verfassungsgericht Polens die Verhandlung darüber leitete, ob sich Polen Entscheidungen des obersten Gerichts Europas beugen muss oder nicht, der wusste: Etwas Gutes würde an diesem Tag nicht herauskommen - nicht für Polen und nicht für die EU. Der Verhandlungsführer, Stanisław Piotrowicz, ist einer der schamlosesten und konsequentesten Akteure beim Zerlegen des Rechtsstaates in Polen.

In der kommunistischen Volksrepublik war Piotrowicz als Staatsanwalt an der Verfolgung von Dissidenten beteiligt. Im Dienst von Polens führendem Nationalpopulisten Jarosław Kaczyński war Piotrowicz nach 2015 Vorsitzender des Justizausschusses im Parlament und Mitarchitekt etlicher verfassungswidriger Gesetze und Initiativen. Als etwa Polen im Sommer 2017 zwei Gesetze vorantrieb, die die Unabhängigkeit eines Landesjustizrats zur Auswahl aller Richter abschafften und der Regierung die Kontrolle über Gerichte allgemein gaben, kommentierte Piotrowicz ohne jede Ironie, mit diesen Gesetzen "stellen wir im Namen des Volkes die Volksjustiz wieder her". Zur Belohnung für sein Wirken wurde Piotrowicz am 5. Dezember 2019 Verfassungsrichter - und leitete nun die nächste Etappe der Zerstörung des Rechtsstaates und dem möglichen Austritt Polens aus der EU ein.

Am Mittwoch leitete Piotrowicz an der Spitze eines fünfköpfigen Richtergremiums eine Verhandlung des seit Ende 2016 politisch kontrollierten Verfassungsgerichtes, in der beraten wurde, ob Verfügungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zu befolgen sind oder nicht. Piotrowicz ging vor, wie er es jahrelang im Parlament getan hatte: Er schnitt Vortragenden - in diesem Fall dem Vertreter des Bürgerrechtskommissars, eines anderen Verfassungsorgans - das Wort ab, weil diese Argumente vortragen wollten, die ihm nicht passten: erst recht deshalb nicht, weil das fertige Urteil schon bereit lag. Und so verkündete Piotrowicz am frühen Mittwochabend, Teile des EU-Vertrages, die Polen zur Befolgung von EU-Recht und Anordnungen des EuGH verpflichten, widersprächen der polnischen Verfassung. Ein weiteres derartiges Urteil dürfte am Donnerstag folgen.

Schon das Urteil vom Mittwoch hebt das polnische Ja zum EU-Beitritt praktisch auf; es widerspricht früheren Urteilen des - damals freilich unabhängigen - Verfassungsgerichtes; es widerspricht auch Artikeln der polnischen Verfassung, die den Vorrang internationaler Verträge - und zu denen gehört der Beitrittsvertrag zur EU - vor polnischem Recht festschreiben. Mit dem Urteil vom Mittwoch verschärft Polen eine schwerwiegende Konfrontation, die in Polen und in Europa für ein bisher beispielloses juristisches Chaos ebenso sorgen wird wie für eine dramatische Verschärfung der Krise der EU. Es steht zu hoffen, dass die EU-Kommission und die Regierungen in Berlin und Paris nun endlich ihren verfehlten jahrelangen Beschwichtigungskurs gegenüber der nationalpopulistischen Regierung in Polen aufgeben. Doch wer etwa die Rede von Ursula von der Leyen am 7. Juli gehört hat, in der es die EU-Kommissionspräsidentin schaffte, trotz des Themas Rechtsstaatlichkeit die Zerstörung des Rechtsstaates in Polen fast vollständig zu übergehen, hat keinen Grund zum Optimismus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: