Rechtsstaatlichkeit:EU-Klage gegen Polen rückt näher

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Polen verstoße gegen die EU-Verträge, sagt Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der EU-Kommission, zuständig für Demokratie und Demografie. (Foto: OLIVIER HOSLET/AFP)

Die EU-Kommission geht den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren wegen der Justizreformen und setzt dem Land eine Frist.

Im Streit über die polnische Justizreform droht dem Land eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Weil die Disziplinarkammer des obersten polnischen Gerichtshofs weiterhin Entscheidungen mit direkter Auswirkung auf Richter treffe, habe man am Mittwoch entschieden, erneut eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die nationalkonservative Regierung in Warschau zu senden, sagte EU-Kommissionsvize Dubravka Šuica. Das Land habe nun einen Monat Zeit, die Bedenken auszuräumen, andernfalls könne die EU-Kommission den EuGH anrufen.

Die höchsten EU-Richter hatten bereits im April entschieden, dass die Disziplinarkammer ihre Arbeit zunächst aussetzen müsse, weil sie möglicherweise nicht unabhängig sei. Wenige Wochen später begann die EU-Kommission, die für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der Staatengemeinschaft zuständig ist, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.

Polen und die EU-Kommission liegen seit Jahren im Streit über die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. Nun geht es konkret um ein Gesetz, das Mitte Februar 2020 in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen. Die EU-Kommission hatte deshalb bereits im Oktober eine mit Gründen versehene Stellungnahme nach Warschau geschickt. Man werte gerade die Antwort aus, hieß es am Mittwoch. Nun gehe es um weitere Missstände.

Šuica betonte, dass Polen nach Ansicht der EU-Kommission gegen EU-Recht verstoße. Problematisch sei, dass die Disziplinarkammer weiterhin Entscheidungen treffe, die direkte Auswirkungen auf Richter und ihre Berufsausübung hätten. Dies betreffe Fälle, bei denen mit der Aussicht auf ein Verfahren gegen Richter deren Immunität aufgehoben werde. Allein die Aussicht auf ein Verfahren vor einer Kammer, deren Unabhängigkeit nicht garantiert sei, habe eine abschreckende Wirkung und könne die Unabhängigkeit der Richter beeinflussen.

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