Polen:Ein trauriger Geburtstag

Vor 30 Jahren fällte Polens Verfassungsgericht sein erstes Urteil. Doch zum Jubiläum gibt es statt Sekt nur Sorgen. Über eine gelähmte Institution.

Von Florian Hassel, Warschau

Es sollte eine würdige Feier sein, mit der Polens Verfassungsrichter Geburtstag feiern wollten. Schließlich sind am Samstag genau 30 Jahre vergangen, seit Verfassungsrichter am 28. Mai 1986 zum ersten Mal in Polen ein Urteil fällten. Der damals in Privatisierungsfragen ergehende Spruch des Verfassungsgerichts fiel gegen die kommunistischen Machthaber aus und zeigte, dass die Richter des ersten Verfassungsgerichts im damals noch existierenden Ostblock ihr Mandat unabhängiger Rechtsprechung ernst nahmen.

Ihre Nachfolger wollten den Jahrestag mit einer Konferenz "Verfassungsgerichte - zwischen Sicherheit und Freiheitsschutz" begehen und Gäste aus aller Welt zum Festbankett in den ehemaligen Palast der polnischen Könige in Warschau bitten.

Doch eine Feier juristischer Unabhängigkeit passt Polens faktischem Herrscher Jarosław Kaczyński und seiner Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (Pis) nicht ins Konzept. So kürzten sie dem Verfassungsgericht drastisch das Geld, und die Feier fällt nun aus.

Der Justizminister kündigt Sanktionen an für Richter, die sich an Urteile halten

Als Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński am Dienstag dieser Woche nach einem Vortrag des ehemaligen Vizeministerpräsidenten Leszek Balcerowicz geladene Gäste zum kleinen Empfang vor dem Gerichtssaal bittet, gibt es nicht etwa Lachsschnitten und Sekt, sondern Kaffee und ein paar Plätzchen. "Wir haben kein Geld", sagt Rzepliński entschuldigend. Auch juristisch ist das Gericht weitgehend gelähmt. 80 Tage ist es her, dass die Verfassungsrichter am 9. März ein Gesetz für verfassungswidrig erklärten, mit dem die neue Regierung die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts aufheben und gegen sie ausfallende Urteile verhindern will. Auch Experten der Venedig-Kommission des Europarates stellten fest, das Gesetz widerspreche internationalen Rechtsstandards, und forderten die Regierung auf, den Angriff auf das Verfassungsgericht zu beenden und seine Unabhängigkeit anzuerkennen.

Geschehen ist seitdem nichts. Polens ebenfalls von der Pis gestellter Präsident weigert sich noch immer, drei noch vom letzten Parlament gewählte Verfassungsrichter zu vereidigen, die für den Geschmack der Pis wohl zu unabhängig urteilen könnten. Das Urteil vom 9. März, das die Gewaltenteilung in Polen bekräftigt, ist immer noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und deshalb nach Darstellung der Regierung unwirksam.

Neun weitere Urteile haben die Verfassungsrichter nach dem 9. März gefällt. Es sind wichtige Entscheidungen - über die Festlegung von Wahlkreisen, über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten oder über Kompetenzen des Justizministers: So erklärten die Verfassungsrichter erst am Mittwoch, erweiterte Vollmachten des Justizministers gegenüber Militärgerichten seien verfassungswidrig. Auch diese Urteile sind nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Die Pis verbreitet, es gebe in Polen kein legales Verfassungsgericht, sondern "nur Treffen einzelner Richter".

Das Präsidium des Obersten Gerichts und Polens Richterrat, ein mit der Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz betrautes Verfassungsorgan, unterstützen die Verfassungsrichter. Das Oberste Gericht erklärte, Urteile des Verfassungsgerichts seien mit der Verkündung wirksam und auch ohne Veröffentlichung im Amtsblatt für alle Richter Polens bindend. Doch Polens Justizminister Zbigniew Ziobro, der gleichzeitig auch Generalstaatsanwalt ist, kündigte bereits Sanktionen gegen Richter an, die sich an die jüngsten Urteile der Verfassungsrichter halten. Im polnischen Parlament, von der Pis mit absoluter Mehrheit kontrolliert, liegt bereits ein Gesetzentwurf zur Entmachtung und Neubesetzung des Richterrates. Der polnischen Newsweek-Ausgabe zufolge hat das Justizministerium bereits ein Gesetz entworfen, das Berufungsgerichte abschaffen und sie mit kleineren Amtsgerichten vereinigen soll. Der Sinn: Bei der Zusammenlegung entstehen neue Gerichte, deren Vorsitzende und ihre Stellvertreter ausgetauscht werden können.

Als Verfassungsrichter Rzepliński und seine Kollegen zum Vortrag ins Gericht bitten, war Stunden zuvor EU-Vizekommissionschef Frans Timmermans zu Gast- bei den Richtern, bei Polens Menschenrechtskommissar und bei Ministerpräsidentin Beata Szydło. Polens Regierung will die Unabhängigkeit der Richter immer noch nicht anerkennen, berichten Gesprächsbeteiligte der Süddeutschen Zeitung. "Die Regierung bietet Scheinkompromisse an - etwa, Urteile der Verfassungsrichter zu veröffentlichen, die sie nicht weiter stören", sagt ein Gesprächsteilnehmer. "Aber der zentrale Punkt ist das Urteil vom 9. März, das die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in seiner existierenden Form bekräftigt. Wie es weitergeht, entscheidet ohnehin nicht die Ministerpräsidentin, sondern nur Jarosław Kaczyński. Und der gibt nicht nach." Die EU-Kommission will kommende Woche Mittwoch entscheiden, wie sie im Rechtsstaatsverfahren gegen Polen weiter verfährt.

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