Polen:Ein Richter der Regierung

Neuer Vorsitzender des Obersten Gerichts in Polen ernannt

Das Gegenteil ihres Nachfolgers: Małgorzata Gersdorf, bisherige Vorsitzende von Polens Oberstem Gericht, ging diese Woche in Pension.

(Foto: Czarek Sokolowski/dpa)

Polens Oberstes Gericht hat nun einen amtierenden Präsidenten. Eine Position, die es laut Verfassung gar nicht gibt. Aber ihr Inhaber gefällt der PiS-Partei - und sie ihm.

Von Florian Hassel, Warschau

Es ist ein Amt, das in Polens Verfassung gar nicht existiert: "amtierender Präsident des Obersten Gerichts" (SN): Am 1. Mai aber übernahm der 47 Jahre alte Kamil Zaradkiewicz dieses Amt - und soll nun dafür sorgen, dass die oberste Rechtsinstanz des Landes vollständig im Sinne der Regierungspartei PiS urteilt. Dass er dazu auch bereit ist, hat Zaradkiewicz bereits bewiesen.

Der habilitierte Rechtsprofessor leitete 2015/2016 das Analysebüro des Verfassungsgerichts (TK), das damals noch unabhängig war. Das TK urteilte nach der Regierungsübernahme der PiS, etliche zentrale Gesetze seien verfassungswidrig - doch die Regierung missachtete diese Urteile. Zaradkiewicz, der auf eine Karriere unter der neuen Macht hoffte, rechtfertigte ihr rechtswidriges Vorgehen öffentlich. Er stützte auch die von der PiS erfundene These, Urteile des Verfassungsgerichts seien nicht unbedingt endgültig.

Die Karriere von Zaradkiewicz lief steil und schnell. Er tut, was der PiS-Partei gefällt

Und Zaradkiewicz hoffte nicht vergeblich: Noch 2016 wurde er Aufsichtsrat der Danziger Staatsfirma Naftoport. Im April 2017 ernannte ihn der Justizminister-Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro, der Hauptarchitekt des Vorgehens gegen die Unabhängigkeit der Justiz ist, zum Abteilungsleiter im Justizministerium. Im Herbst 2018 dann beförderten ihn Ziobro, der ebenfalls von der PiS gestellter Staatspräsident Andrzej Duda sowie der politisch abhängige Landesjustizrat KRS zum Richter am Obersten Gericht.

Dort soll der "amtierende Präsident" Zaradkiewicz zur Wahl eines neuen SN-Präsidenten eine wegen der Corona-Krise verschobene Vollversammlung aller Obersten Richter einberufen. Ob diese der Einladung folgen, ist unklar. Von 93 Richtern des Obersten Gerichts wurden 56 noch unabhängig ernannt. 37 Richter - auch Zaradkiewicz - wurden bereits ausgesucht vom politisch abhängigen Landesjustizrat. Über dessen Status entscheidet bald der Gerichtshof der EU. Noch unabhängige SN-Richter urteilten im November 2019 und am 23. Januar, dass alle Entscheidungen des KRS und der Status Hunderter neu ernannter Richter im Land fragwürdig seien, ebenso deren Urteile und Anordnungen - auch am Obersten Gericht.

Boykottieren jetzt die 56 noch unabhängig ernannten Richter den "amtierenden Präsidenten" Zaradkiewicz, wäre eine Vollversammlung nicht beschlussfähig. Freilich hat die PiS auch dafür schon vorgesorgt: Ein weiteres rechtswidriges Gesetz bestimmt, dass bei einer wiederholten Einladung zur Vollversammlung auch nur 32 Richter Beschlüsse fassen können. Zudem wird der neue Präsident des Obersten Gerichts nicht mehr wie bisher mit einfacher Stimmenmehrheit aller SN-Richter gewählt. Jetzt müssen die SN-Richter gleich fünf Kandidaten wählen: Dann kann Präsident Duda auch den Kandidaten zum SN-Vorsitzenden ernennen, der die wenigsten Stimmen erhalten hat.

Am Obersten Gericht geht es nicht nur um seinen Vorsitzenden, sondern auch um eine Disziplinarkammer, die jeden polnischen Richter, Staatsanwalt, Anwalt oder Notar entlassen kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befahl Polen am 8. April, die Tätigkeit der Disziplinarkammer sofort einzustellen. Warschau ignorierte dies. Der "amtierende Präsident" Zaradkiewicz dürfte dafür sorgen, dass die Disziplinarkammer weiter urteilt und auch eine ebenfalls rechtswidrige Aufsichts- und Kontrollkammer, die jedes rechtskräftige Urteil der letzten zehn Jahre aufheben kann und über die Gültigkeit von Wahlen entscheidet. Dies ist brandaktuell: Die PiS beschloss rechtswidrig, Polen neuen Präsidenten trotz Corona-Krise und ausgefallenem Wahlkampf am 10. oder 17. Mai per Briefwahl bestimmen zu lassen - und so den von ihr gestellten Präsidenten im Amt zu halten.

Die EU ließ sich mit einer Reaktion auf den weiteren Abbau des Rechtsstaats in Polen Zeit. Bereits am 14. Februar trat in Polen ein Gesetz in Kraft, das Richtern und anderen Juristen jede Kritik oder Infragestellung rechtswidrig geschaffener Institutionen oder Richterernennungen verbietet. Erst am Mittwoch leitete die EU-Kommission wegen dieses "Maulkorbgesetzes" gegen Polen ein weiteres Verfahren ein wegen Verletzung des Rechtsstaats. Doch Warschau hat zwei Monate für eine Antwort, und konkrete Konsequenzen sind nicht in Sicht.

Offen ist auch, wie EU-Kommission und EuGH mit einem politisch kontrollierten Obersten Gericht in Polen umgehen werden. Das seit Ende 2016 von der PiS kontrollierte Verfassungsgericht gilt für die EU-Kommission schon seit Dezember 2017 offiziell als nicht mehr unabhängig und nicht mehr als Garant der Verfassungsrechte polnischer Bürger. EU-Justizkommissar Didier Reynders hat dies bekräftigte am 23. April in einer Anhörung des Justizausschusses des Europäischen Parlaments.

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