Süddeutsche Zeitung

Polen:"Ein großes Verbrechen"

Lesezeit: 2 min

Volte in Warschau: Der faktische Regierungschef will die Präsidentschaftswahl aushebeln. Die Opposition ist entsetzt.

Von Florian Hassel, Warschau

Polens faktischer Regierungschef Jarosław Kaczyński und sein Koalitionspartner Jarosław Gowin wollen die am Sonntag anstehende Präsidentschaftswahl annullieren und im Juli oder August neu ansetzen lassen. Kaczyński, Vorsitzender der Regierungspartei PiS, und Gowin, der mit den 18 Abgeordneten seiner Partei der PiS die Mehrheit im Parlament sichert, einigten sich auf ein Szenario, das Entscheidungen der auf dem Papier unabhängigen Wahlkommission ebenso vorwegnimmt wie des theoretisch unabhängigen Obersten Gerichts.

Dem in einer gemeinsamen Erklärung präsentierten, später ergänzten Szenario Kaczyńskis und Gowins zufolge wird die Wahl am 10. Mai nicht abgesagt, findet aber faktisch nicht statt. Am 11. Mai erklärt die Wahlkommission formell, die Wahl habe nicht stattgefunden. Daraufhin erklärt das Oberste Gericht die Wahl für ungültig, und die zur PiS zählende Parlamentsvorsitzende setzt einen neuen Wahltermin fest. Wegen der Corona-Krise soll die Wahl ausschließlich als Briefwahl stattfinden.

Am Donnerstag überstimmte die Regierungsmehrheit im Sejm ein Nein des Senats, der oppositionskontrollierten oberen Parlamentskammer, und bestätigte ein am 6. April beschlossenes Sondergesetz. Dieses erklärt die Präsidentschaftswahl zur Briefwahl. Das Gesetz soll noch einmal geändert werden und die zuvor von der Wahlorganisation weitgehend ausgeschlossene Wahlkommission wieder einschließen. Bereits registrierte Präsidentschaftskandidaten sollen auf Basis des noch zu beschließenden Gesetzes das Recht zur Teilnahme an der Wahl behalten. Als Wahltermin ist einem PiS-Sprecher zufolge unter anderem der 12. Juli im Gespräch.

Oppositionsabgeordnete und Rechtsexperten kritisierten das von den Parteichefs geplante Szenario. "Die Einigung zwischen Kaczyński und Gowin hat keinerlei Rechtsgrundlage" und breche die Verfassung, sagte Ex-Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Zoll der Gazeta Wyborcza. "Das Oberste Gericht hat keinerlei Rechtsgrundlage, um etwas, was nicht stattgefunden hat, für ungültig zu erklären." Laut Verfassung und Wahlgesetz kann das Gericht eine Wahl erst nach Feststellung eines amtlichen Endergebnisses und auf Grundlage von Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bestätigen oder für ungültig erklären. Der linke Präsidentschaftskandidat Robert Biedroń bezeichnete das Kaczyński-Gowin-Szenario im Sejm als "ein großes, in dieser Größenordnung noch nicht gesehenes Verbrechen".

Seit dem 1. Mai wird das Oberste Gericht von einem regierungsnahen Richter geführt

Ein Wahltermin nach dem 23. Mai widerspricht der Verfassung, der zufolge eine Präsidentschaftswahl spätestens 75 Tage vor dem Mandatsende des Amtsinhabers stattfinden muss: Die Amtszeit von Präsident Duda endet am 6. August. In einer offiziellen Stellungnahme für den Senat vom 27. April stellte das zu diesem Zeitpunkt noch unabhängig geführte Oberste Gericht sowohl grundsätzlich wie in einzelnen Punkten die Rechtswidrigkeit des nun beschlossenen Briefwahlgesetzes mitsamt der enthaltenen Änderungen des Wahlrechts fest.

Die einzige legale Möglichkeit, eine bereits angesetzte Wahl abzusagen, sei die Ausrufung des Katastrophen- oder Ausnahmezustandes. In diesem Fall werden Wahlen automatisch suspendiert und dürfen frühestens 90 Tage nach dem offiziellen Ende des Ausnahmezustandes stattfinden.

Seit dem 1. Mai aber wird das Oberste Gericht vom regierungsnahen Richter Kamil Zaradkiewicz als "amtierender Präsident" geführt - ein in der Verfassung eigentlich nicht existierendes Amt. Als eine seiner ersten Amtshandlungen erklärte der "amtierende Präsident" am Mittwoch eine Disziplinarkammer für arbeitsfähig, die jeden polnischen Richter oder Staatsanwalt entlassen kann. Die Disziplinarkammer darf nach einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 8. April wegen politischer Abhängigkeit eigentlich nicht mehr urteilen. Neben der Disziplinarkammer gibt es am Obersten Gericht seit 2018 eine ebenfalls politisch kontrollierte Aufsichts- und Kontrollkammer. Diese ist auch für Wahlfragen zuständig - und soll im Kaczyński-Gowin-Szenario nun die Phantom-Wahl vom 10. Mai für ungültig erklären.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4900360
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 08.05.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.