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SZ-Podcast "Auf den Punkt":Kennzeichnungspflicht: Polizisten unter Generalverdacht?

Viele Polizisten sehen sich unter Generalverdacht, wenn sie ein Namensschild oder eine Nummer tragen müssen. Eine Klage gegen die Kennzeichnungspflicht wurde aber erneut abgewiesen.

Es gibt sie schon in einigen Bundesländern, die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Die Regelungen unterscheiden sich dann zwar von Bundesland zu Bundesland, aber im Prinzip geht es darum: Polizeibeamte sollen, damit Bürgerinnen und Bürger sie leichter identifizieren können, ein Namensschild oder eine Nummer tragen. So sollen mehr Bürgernähe und Transparenz geschaffen werden.

Viele Beamte halten jedoch nicht viel von diesem Gesetz. Sie erkennen einen Generalverdacht gegen die Polizei. In Brandenburg haben zwei Beamte gegen die Kennzeichnungspflicht geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Klage abgewiesen. Zwar greife das Tragen eines Kennzeichens in das Recht auf auf informationelle Selbstbestimmtheit ein, doch das Interesse der Bürger an einer transparenten Polizei überwiege, so das Urteil. Für den Innenpolitikredakteur Joachim Käppner sind die Argumente beider Seiten verständlich. Das Dilemma lasse sich nur durch einen Kompromiss lösen.

Weitere Themen: Jacques Chirac ist tot, EU-Parlament stoppt zwei Kandidaturen, 106.500 Kita-Fachkräfte fehlen.

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