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SZ-Podcast "Auf den Punkt":Wie kriminell ist die "Letzte Generation"?

Mehreren Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wird vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Welche Konsequenzen könnte das für die Beschuldigten haben? 

Von Nadja Schlüter

Am Mittwoch haben Beamte unter der Leitung des bayerischen Landeskriminalamts in sieben Bundesländern Wohnungen mehrerer Mitgliedern der "Letzten Generation" durchsucht, unter anderem in Bayern, Berlin und Hessen. Sie haben Konten beschlagnahmt und Vermögen eingefroren, auch die Webseite der Gruppe wurde abgeschaltet. Ermittelt wird gegen sieben Klimaaktivisten zwischen 22 und 38 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder oder Unterstützer einer "kriminellen Vereinigung" zu sein.

Diese Razzia war bereits die zweite gegen die "Letzte Generation", nach einer ersten im Dezember. In Brandenburg wird schon seit mehreren Monaten wegen des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung ermittelt, in Berlin soll geprüft werden, ob die Letzte Generation eine solche Vereinigung ist. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat allerdings kürzlich gesagt, dass er die Gruppe aktuell nicht als extremistisch einstuft.

"Die Kriterien für eine kriminelle Vereinigung sind laut Strafgesetzbuch, dass ihr Zweck die Begehung von Straftaten ist", sagt Christoph Koopmann, der für die SZ über Innere Sicherheit und Extremismus berichtet. "Wenn die Straftaten aber aus einem politischen oder wissenschaftlich begründeten Zweck wie der Klimarettung begangen werden, also sozusagen nur Mittel zum Zweck sind, dann kann das von Gerichten auch anders beurteilt werden." Wenn die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft würde, könnte das für die Beschuldigten hohe Geldstrafen oder sogar bis zu fünfjährige Haftstrafen bedeuten.

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Moderation, Redaktion: Nadja Schlüter

Redaktion: Tami Holderried

Produktion: Annika Bingger

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