Plagiatsvorwurf gegen CSU-Generalsekretär:Ombudsmann fordert Prüfung von Scheuers Doktorarbeit

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

CSU-Generalsekretär Scheuer hat an der Karlsuniversität Prag ein "kleines Doktorat" erhalten. Den Titel hat er nun abgelegt.

(Foto: dpa)

Ist die Doktorarbeit von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer ein Plagiat? Obwohl er seinen Titel freiwillig nicht mehr führen will, steht diese Frage weiter im Raum. Experten verlangen jetzt eine Überprüfung der kritischen Stellen in dem Text.

Die Kritik an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und seiner Doktorarbeit hält an. Der Ombudsmann für die deutsche Wissenschaft, der Bonner Juraprofessor Wolfgang Löwer, spricht sich dafür aus, dass die Arbeit auf einen möglichen Plagiats-Tatbestand wissenschaftlich untersucht wird.

Die bekanntgewordenen Stellen "sollten Anlass sein, genauer hinzusehen und zu prüfen, wie der Text entstanden ist", sagte Löwer der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). "Ich gehe davon aus, dass die Karlsuniversität in Prag dieser Aufgabe nachkommen wird." In der CSU-Landesleitung in München war am Samstag niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

In Prag hatte Scheuer sein "kleines Doktorat" erworben, das ihn nur in Bayern und Berlin zum Tragen eines allgemeinen Doktortitels berechtigt. Nachdem er kritisiert worden war, den Titel auch in anderen Bundesländern geführt zu haben, hatte Scheuer am Freitag ganz darauf verzichtet, einen akademischen Titel zu tragen.

Löwer stuft Passagen in Scheuers Promotionsarbeit, die offenbar aus einer Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung übernommen wurden, als "klassisches Plagiat" ein. Es könne sich jedoch auch um ein Versehen handeln. Ob der Verfasser eine systematische Täuschungsabsicht verfolgt habe, sei erst durch eine gründliche Prüfung der gesamten Arbeit festzustellen, erläuterte der Ombudsmann, der für die Einhaltung einer "guten wissenschaftlichen Praxis" zuständig ist und Verstöße dagegen prüfen soll.

Der Münchner Jura-Professor Volker Rieble hatte gegenüber der SZ bereits auf verdächtige Absätze hingewiesen. Bei dem Beispiel, das Rieble anführt, handelt es sich um eine Publikation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung. Aus dieser sei "eindeutig abgeschrieben". Allerdings sei die Zahl der Fundstellen und der Umfang der übernommenen Texte gering. "Das reicht nicht, um von einer plagiatorischen Arbeitsweise zu sprechen", so Rieble. Dass mal an wenigen Stellen die Fußnote fehle, könne durchaus passieren. Aber der Jura-Professor fügte auch hinzu: "Acht bis zehn Stellen von dieser Qualität, dann ist er geliefert."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: