In der Plagiatsaffäre um Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat ein externer Rechtsgutachter die Position der Universität Düsseldorf gestärkt. "Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass rechtlich relevante Verfahrensfehler nicht festzustellen sind", zitiert die Uni auf ihrer Webseite den Bonner Wissenschaftsrechtler Klaus Gärditz.
Die Fakultät habe die nach geltendem Recht erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß vorgenommen. "Auch die Verfahrensführung lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen", fährt Gärditz fort. Er war von der Heinrich-Heine-Universität beauftragt worden, den Verlauf der Untersuchung von Schavans Doktorarbeit verfahrensrechtlich zu prüfen.
Kritiker hatten beanstandet, dass ein internes Gutachten zu Schavans Doktorarbeit in Teilen bekannt worden war, das die Ministerin schwer belastet. Darin wurde ihr eine "leitende Täuschungsabsicht" bescheinigt.
Der Bericht von Gärditz wird den Mitgliedern des Fakultätsrats zur Vorbereitung ihrer Sitzung am kommenden Dienstag zugestellt, wie die Universität erklärte. Dieser soll sich mit der Frage befassen, ob das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels eröffnet wird. Die Promotionskommission hatte dies empfohlen
Der Ministerin wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit zum Thema "Person und Gewissen" aus dem Jahr 1980 getäuscht zu haben. Die Universität Düsseldorf prüft die Vorwürfe derzeit. Schavan bestreitet jede Täuschung.