Philipp Amthor:Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht auf Bestechlichkeit

Philipp Amthor in Berlin (Foto: Janine Schmitz/photothek.net/imago)

Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der der CDU-Politiker Amthor durch seine Lobbyarbeit für ein New Yorker Start-up einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten habe.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht beim CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit und einer Bestechung von Mandatsträgern. Wie die Behörde bekanntgab, stellte sie das nach einer Strafanzeige eröffnete Verfahren ein, ohne Ermittlungen aufzunehmen.

Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten. Der 27-Jährige hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben inzwischen beendet. Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern zog er zurück.

Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Es sei auch nicht erkennbar, dass er sich gegen eine solche Gegenleistung im Rahmen seines Mandats für das Unternehmen eingesetzt habe. Amthor habe lediglich seinen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium genutzt, mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens. Einzelheiten über deren Ausgestaltungen seien der Presseberichterstattung und der Anzeige nicht zu entnehmen.

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