Kritik an Philipp Amthor:"Das ist auch für mich nicht einfach"

Lesezeit: 2 min

Bei Anne Will diskutierten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Philipp Amthor, Teresa Bücker, Franziska Giffey und Kristina Hänel über das Informationsverbot bei Abtreibungen. (Foto: NDR/Wolfgang Borrs)
  • CDU-Politiker Philipp Amthor diskutiert bei "Anne Will" in der ARD über das sogenannte Werbeverbot zu Abtreibungen mit vier Frauen plus Moderatorin.
  • Seine Äußerungen sorgen in den sozialen Medien für Spott.
  • Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel berichtet von Morddrohungen. Sie will bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um die Gesetzeslage zum Informationsverbot rund um Abtreibungen zu klären.

Von Jana Anzlinger

Als Schwangerschaftsabbrüche in den ersten Monaten in Deutschland straffrei wurden, war Philipp Amthor noch nicht geboren. Als Abbrüche nach einer Vergewaltigung straffrei wurden, war Philipp Amthor noch nicht einmal im Kindergarten.

Viele Jahre später sitzt Amthor, mit 26 Jahren der zweitjüngste Bundestagsabgeordnete, in der TV-Sendung Anne Will. Am Sonntagabend verteidigte er dort den Kompromiss zwischen CDU und SPD zum viel diskutierten Paragrafen 219a, den das Kabinett am Mittwoch beschließen will. Der CDU-Politiker, der sich selbst als "Lebensschützer" bezeichnet, ist dafür, dass das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen weiterhin bestehen bleiben soll.

Amthor war der jüngste in der Runde und der einzige Mann. "Wissen Sie", sagte er den fünf Frauen in der Runde, "das ist ja heute auch nicht einfach, auch nicht für mich, hier dann als junger Bundestagsabgeordneter, der auch noch männlich ist und noch keine Kinder hat, in dieser Runde zu sitzen." Die Runde aus Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Frauenärztin Kristina Hänel, Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Edition-F-Chefredakteurin Theresa Bücker nickte verständnisvoll.

Online ruft die Klage aber einige Häme hervor, da in der Regel Frauen in Talkshows unterrepräsentiert sind.

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Die Bundesregierung hatte lange über Paragraf 219a im Strafgesetzbuch gestritten. Demnach macht sich strafbar, wer "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte - wie Grüne, Linke und FDP - eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Union wollte das aber nicht. Entzündet hatte sich die Debatte am Fall der Gießener Frauenärztin Hänel. Sie hatte auf ihrer Homepage aufgelistet, dass sie neben anderen Behandlungen auch Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Dafür war sie verurteilt worden.

Mit der neuen Regelung wird ihr diese Information, dass sie Abbrüche vornimmt, erlaubt sein. Darüber hinaus wird sie immer noch nicht informieren dürfen. Ein "magerer Kompromiss", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Ich darf ja dann nicht mehr zu Anne Will kommen", empörte sich Hänel.

Amthor musste sich schließlich für sein Engagement für einen populistischen Verein rechtfertigen. Er war kürzlich Teil einer Kampagne des Vereins "Durchblick" unter dem Motto "Fürs Leben, nicht fürs Töten werben", beantwortete Wills Frage danach nun aber mit der Bitte, nicht in eine Ecke gestellt zu werden. Er sei eigentlich gar kein Abtreibungsgegner. Und er wolle auch keine Frau bevormunden. "Wir haben als Männer natürlich auch unseren Anteil an der Schwangerschaft", sagte er.

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Auch seine Kontrahentin will nicht in eine Ecke gestellt werden. "Frau Hänel tritt in erster Linie für Schwangerschaftsabbrüche ein", sagte Amthor. Hänel antwortete: "Nein. Nein. Nein."

Hinter Amthors Ausführungen und den Spott über ihn tritt die eigentliche Debatte zurück. Hänel schilderte Morddrohungen gegen sie und aggressive Protestierer vor ihrer Praxis. Familienministerin Giffey kritisierte die vom Gesundheitsministerium geplante Studie zu den seelischen Folgen einer Abtreibung. Sie halte eine solche Untersuchung für nicht notwendig, da es zu dieser Frage bereits mehrere Studien gebe und eine solche Studie sei nicht Teil des Entwurfs für eine Reform des Paragrafen 219a.

Edition-F-Chefredakteurin Bücker erklärte, sie würde am liebsten nicht nur den Paragrafen 219a, sondern auch gleich noch den Paragrafen 218 mit abschaffen. Dieser regelt, dass Abtreibungen immer als Straftat eingestuft sind - wenngleich sie in den ersten zwölf Wochen und in bestimmten Ausnahmefällen nicht bestraft werden.

Gynäkologin Hänel kündigte an, sie wolle bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. "Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen", so ihre Begründung. "Mir geht es darum, dass Kinder, die auf die Welt kommen, geliebt und gewollt sind." Da widersprach Amthor nicht.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Paragraf 219a
:Die vermeintliche Lockerung ist ein deutliches Verbot

Das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll endlich gelockert werden, behauptet die Bundesregierung. Doch der neue Gesetzentwurf stellt vor allem klar, was Ärzte künftig keinesfalls dürfen.

Kommentar von Barbara Vorsamer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: