AltenpflegeEin Pflegegrad als Lückenfüller

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, das System der Pflege in Deutschland zukunftsfest zu machen. Wie sie das machen will, verrät sie bisher nicht.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, das System der Pflege in Deutschland zukunftsfest zu machen. Wie sie das machen will, verrät sie bisher nicht. (Foto: Christian Ditsch/Imago/epd)
  • Die Bundesregierung diskutiert über die Streichung des Pflegegrads 1, der 863 000 Menschen betrifft und jährlich 630 Millionen Euro kostet.
  • Gutachter kritisieren, dass zwei Drittel der Anträge für Pflegegrad 1 nur gestellt werden, um Geldleistungen zu erhalten.
  • Gesundheitsministerin Warken hat kaum noch Zeit, die zwei Milliarden Euro Finanzlücke bis zum Jahreswechsel zu schließen.
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Bei Gesundheit und Pflege steht Ministerin Nina Warken vor entscheidenden Tagen. Überrascht sie mit einem Sparpaket oder findet sie noch woanders Geld?

Von Bastian Brinkmann, Berlin

Die Aufregung ist groß: Streicht die Bundesregierung den Pflegegrad 1? Hunderttausende Menschen und ihre Angehörigen wären betroffen. Als die Debatte aufkam, sprach Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) daher eilig in eine TV-Kamera: „Es muss sich keiner Sorgen machen, dass sich über Nacht etwas ändert.“ Sie ergänzte aber auch, dass die Bürger „Verständnis und Gespür“ dafür hätten, dass die Politik das Pflegesystem ändern und zukunftsfähiger machen müsste. Kommt also doch noch kurzfristig ein Sparpaket?

So viele Nächte sind es gar nicht mehr bis 2026. Zum Jahreswechsel drohen die Beiträge für Gesundheit und Pflege schon wieder zu steigen. Warken bleibt kaum noch Zeit, daran etwas zu ändern. Ihr Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) wartete voriges Jahr so lange, bis er den Pflegebeitrag Anfang November nur noch per Umlaufverfahren erhöhen konnte. Für einen normalen Kabinettsbeschluss war es zu knapp. Bei den Finanzen der Krankenkassen soll Mitte Oktober alles fix sein, dann tagt der sogenannte Schätzerkreis von Kassenvertretern und Bundesbeamten. Sie prognostizieren die Gesundheitsausgaben im kommenden Jahr, die wiederum die Zusatzbeiträge bestimmen. Ohne ein Sparpaket in den kommenden Tagen könnten die Kassenbeiträge noch weiter steigen.

Der Pflegegrad 1 hat die Hoffnungen nicht erfüllt, die mit seiner Einführung vor zehn Jahren verknüpft waren

Der Pflegegrad 1 steht schon seit Längerem in der Kritik. Denn er hat die Hoffnungen nicht erfüllt, die in ihn gesetzt wurden, als er vor zehn Jahren beschlossen wurde. Die Idee war damals, älteren Menschen Pflegeleistungen leichter zugänglich zu machen, gerade auch bei beginnender Demenz. So sollte verzögert werden, dass sich ihre Lage verschlechtert. Die Menschen könnten länger zu Hause bleiben, bevor sie in ein teures Heim ziehen müssten, die Reform sollte auch einen präventiven Effekt haben. Es schaut allerdings nicht danach aus, dass diese Hoffnungen vollumfänglich erfüllt worden sind.

Darauf deuten Untersuchungen von Medicproof hin. Das ist der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen. Diese müssen in der Pflege das Gleiche leisten wie die gesetzlichen Versicherungen. Daher ist interessant, was die Gutachter herausgefunden haben, die die Privatpatienten besuchen, um festzulegen, welchen Pflegegrad sie haben. Wer im Pflegegrad 1 landet, hat den Antrag laut den Gutachtern in zwei von drei Fällen deshalb gestellt, um Geldleistungen zu bekommen. Einen Hausnotruf* oder einen Haltegriff bezahlt zu bekommen, war laut Einschätzung der Gutachter nur für eine kleine Gruppe die Motivation für den Antrag.

Wer im Pflegegrad 1 ist, kann sich für 131 Euro im Monat beispielsweise eine Haushaltshilfe kommen lassen, die einmal die Woche kocht oder bügelt. Außerdem können Betroffene für 42 Euro im Monat Pflegeprodukte bestellen. Eine Reihe von Firmen bieten Menschen im Pflegegrad 1 an, per Monatsabo Desinfektionsmittel zu schicken, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Die Geldleistungen im Pflegegrad 1 stehen daher unter Verdacht, ein Mitnahmeeffekt zu sein: Die Menschen bekommen Geld von der Kasse, obwohl sie sich die Ausgaben im Zweifel selbst leisten könnten – zumal eben nicht sicher ist, dass diese Leistungen präventiv wirken.

Die Abschaffung würde vor allem pflegende Angehörige von Demenzkranken treffen

Der Verband der Pflegeunternehmen, der VDAB, fordert daher, den Pflegegrad 1 kritisch zu hinterfragen. „Es ist richtig, die Debatte über die Abschaffung von Pflegegrad 1 offen zu führen“, sagt Geschäftsführer Thomas Knieling. „Das Leistungsspektrum spielt in der Versorgung eine eher untergeordnete Rolle.“ Die Gegenposition vertritt das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA), eine Forschungseinrichtung des Bundes. Die Forscher warnen davor, beim Pflegegrad 1 zu kürzen. Denn das würde vor allem pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz treffen. Diese seien laut wissenschaftlichen Umfragen besonders eingespannt und fühlten sich stärker belastet als andere Angehörige. Wie zielgenau der Pflegegrad 1 hilft, soll eine Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbands klären.

Den Pflegegrad 1 haben 863 000 Menschen in Deutschland, das ist der Stand Ende 2024. Ihre Zahl ist noch stärker angestiegen als bei der Einführung erwartet. Die sonstige Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2017 um rund 50 Prozent gestiegen. Dagegen haben sich im Pflegegrad 1 die Fälle mehr als vervierfacht.

Der Pflegegrad 1 ist somit auch teurer geworden als gedacht. Im Gesetzentwurf hieß es damals, der Pflegebeitrag würde einmalig für die Reform erhöht und könnte dann stabil gehalten werden. Es kam anders, der Beitrag ist seitdem weiter gestiegen.

Die Ausgaben im Pflegegrad 1 lagen zuletzt bei rund 630 Millionen Euro. Das teilt der Verband der Ersatzkassen (VDEK) mit. Den Pflegegrad 1 ersatzlos und in Gänze zu streichen, würde somit voraussichtlich nicht reichen, um die Lücke in den Pflegefinanzen zu schließen. Das Gesundheitsministerium hatte diese zuletzt auf rund zwei Milliarden Euro beziffert.

Außerdem zeigen die Untersuchungen der Gutachter der Privatversicherungen, dass es im Pflegegrad 1 auch echten Bedarf gibt. In jedem dritten Fall sei ein Hausnotruf* notwendig. Zum Vergleich: Bei Menschen, die von den Gutachtern keinen Pflegegrad bekommen, sei in einem von fünf Fällen ein Hausnotruf notwendig. Diese Gruppe bekommt ihn aber nicht bezahlt. Die Debatte über den Pflegegrad 1 ist somit auch exemplarisch für die große Frage, wie viel die Pflegeversicherung übernehmen sollte und wie viel die Betroffenen selbst bezahlen müssen. Solche Grundsätze diskutiert derzeit eine Pflege-Kommission.

Gesundheitsministerin Warken hofft derweil weiter darauf, dass Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ihr hilft, die Finanzlücke in Pflege und Gesundheit zu schließen. Möglich wäre das durch höhere Darlehen vom Bund. Der Rechnungshof schmäht die zwar als Buchungstrick, sie kosten aber kein Steuergeld im Haushalt. Von außen sieht es allerdings nicht so aus, als würden Warken und Klingbeil konstruktiv-harmonisch zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden. Sonst wäre die Finanzlücke nicht so kurz vor Jahresende noch offen.

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde an diesen Stellen der Rollator als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Ein Rollator ist allerdings eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht der Pflegeversicherung. Daher wird die Lage nun anhand des Hausnotrufs beschrieben, der ein Pflegehilfsmittel ist.

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