Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das heute im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro möglich sein.
Diese Entlastung sei "längst überfällig", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Funke-Mediengruppe. Heil sagte weiter: "Außerdem verbessern wir das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Wir finanzieren die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung künftig dauerhaft und mit mehr Geld. Zusätzlich erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung durch das neue Budget für Ausbildung."
Der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den Funke-Zeitungen erläuterte. "Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden."
Die Kommunen befürchten aber Belastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte den Blättern: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden."