Pflege:Entlastung für Angehörige

Das Bundesarbeitsministerium plant eine erhebliche Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern solle künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro zurückgegriffen werden, heißt es in einem Entwurf des Arbeitsministeriums für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz", das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Ziel sei "eine substanzielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien". Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern.

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