Pflege:Digitale Helfer

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Apps und andere Computer-Anwendungen sollen Einzug halten in der Pflege. So sieht es ein neues Gesetz des Gesundheitsministers vor.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Pflege würden vermutlich die wenigsten direkt mit der Digitalisierung in Verbindung bringen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber will erreichen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zukunft auf bestimmte digitale Pflegeanwendungen und Apps einen Anspruch haben. Das geht aus einem neuen Gesetzentwurf vor, der der SZ vorliegt.

"Menschliche Zuwendung ist Voraussetzung für gute Pflege", sagte Spahn der SZ. Aber gute Pflege könne noch besser werden, wenn sie digital unterstützt werde. "Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen."

Die Idee hinter dem "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" ist, dass Pflegebedürftige ihren eigenen Gesundheitszustand stabilisieren oder verbessern können, indem sie auf bestimmte digitale Angebote zurückgreifen. Ein Beispiel: Damit ältere Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können, müssen sie unter anderem vor schweren Stürzen geschützt werden. Möglich ist das, indem die Smartphone-Kamera den Gang des Pflegebedürftigen aufnimmt und eine KI-Anwendung auf dem Handy daraus entsprechende Anleitungen ableitet. Die Kosten für die Anwendung oder App würde die Pflegeversicherung übernehmen, bis zu 60 Euro im Monat.

Ein weiteres Beispiel könnten therapeutische Maßnahmen für Demenzkranke sein, etwa personalisierte Gedächtnisspiele über eine Handy-App. Auch bei der Vorbeugung und Behandlung von Geschwüren durch langes Liegen könnten laut Gesundheitsministerium digitale Pflegeanwendungen den Angehörigen helfen. Den Austausch zwischen Angehörigen, Pflegefachkräften und Patienten sollen digitale Anwendungen ebenfalls verbessern.

Dass Betroffene einen Anspruch auf digitale Helfer haben sollen, heißt aber nicht, dass Seniorinnen und Senioren künftig Smartwatches bei der Pflegekasse beantragen können. Der Anspruch umfasst die Software, nicht die Hardware, weshalb die Angebote auf Handys oder über einen Internetbrowser laufen sollen.

In dem Gesetz sind noch andere Reformen vorgesehen, unter anderem die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und des digitalen Rezepts. Es soll auch mehr Videosprechstunden geben als bisher, die Vergütung für die Ärzte wird deshalb attraktiver; auch Hebammen dürfen Videosprechstunden anbieten. Unter anderem der Bereitschaftsdienst der Kassen soll telemedizinische Leistungen vermitteln. Und: Auch eine elektronische Krankschreibung soll im Rahmen einer Fernbehandlung möglich sein. In Kraft treten soll das Gesetz Mitte kommenden Jahres.

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