LeserdiskussionPflege von Angehörigen: Welche Unterstützung ist nötig?

Wenn das Geld im Alter nicht reicht, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro möglich sein.
Wenn das Geld im Alter nicht reicht, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro möglich sein. (Foto: dpa-tmn)

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlasten. Kommunen befürchten Belastungen in Milliardenhöhe.

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  • Kommentar: Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

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