Süddeutsche Zeitung

Personalpolitik:Der Frust der Jobvermittler

Das Vier-Augen-Prinzip zur besseren Kontrolle bedeutet Zusatzarbeit, doch mehr Personal gibt es nicht. Für Arbeitslose bleibt weniger Zeit.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wenn es ums Geld geht, arbeiten die Jobcenter seit Anfang 2015 nach dem Prinzip: "Vier Augen sehen mehr als zwei." Bei bestimmten Auszahlungen, zum Beispiel bei einer einmalige Zahlung von mehr als 2500 Euro, soll stets ein Mitarbeiter prüfen, ob der Kollege die staatliche Leistung richtig berechnet hat, bevor das Geld transferiert wird. Schließlich geht es um Milliarden an Steuermitteln, die die etwa 300 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen geführten Jobcenter auszahlen. Doch nun gibt es wegen des Vier-Augen-Prinzips Ärger: Denn trotz der verstärkten Kontrollen und der Zusatzarbeit gibt es nicht mehr Personal.

Zunächst gab es Anfang August 2016 eine kleine Kehrtwende zurück zum Zwei-Augen-Prinzip. Das Bundesfinanzministerium genehmigte, dass einmalig anfallende Beträge bis zu einer Höhe von 500 Euro wieder ein Mitarbeiter veranlassen darf. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Karl Schiewerling, bewertete diese Regelung positiv, da die generelle Doppelbesetzung zu einer "personellen Mehrbelastung" in den Jobcentern geführt habe. "Die freiwerdenden Arbeitskapazitäten können nun für originäre Aufgaben, nämlich der Arbeitsvermittlung genutzt werden."

Die Entscheidung hatte jedoch auch personelle Konsequenzen: Ende 2016 sind alle befristeten und alle geplanten festen Stellen für das Vier-Augen-Prinzip weggefallen, obwohl die Einführung der 500-Euro-Grenze die Mitarbeiter offenbar nur wenig entlastet.

Anfang 2015 bezifferte die Nürnberger BA den Mehraufwand durch die doppelte Kontrolle auf 400 Vollzeit-Stellen. Im selben Jahr wurden deshalb 400 befristete Stellen zur Verfügung gestellt. 2016 waren es 370. Diese Stellen sind nun weggefallen. 2017 waren 300 feste Stellen eingeplant. Diese hält die Bundesregierung in ihren Haushaltsplänen nun für "entbehrlich".

In den Jobcentern stößt dies auf Unverständnis: Die Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (NRW) etwa beziffert die Entlastung durch die 500-Euro-Grenze auf höchstens 20 Prozent. Auch die Nürnberger Bundesagentur rechnet vor: Im November 2016 wurden nur gut 15 Prozent aller Entscheidungen im Zwei-Augen-Prinzip getroffen. Dieser Anteile werde sich aber noch erhöhen.

"Für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen bleibt weniger Zeit."

Die Personalräte in den Hartz-IV-Behörden pochen nun auf einen "personellen Ausgleich". Uwe Lehmensiek, Bundesvorsitzender der Jobcenter-Personalräte, sagt: "Die Zeit, die die Mitarbeiter weiter für die Vier-Augen-Kontrollen aufwenden müssen, fehlt natürlich woanders. Dadurch bleibt wenig Zeit für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen und Hartz-IV-Empfänger." Teilweise würden die Teamleiter die Kontrollen übernehmen, und schon jetzt gebe es in den Jobcentern "fast überall Rückstände bei der Arbeit".

Kritik kommt auch von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer. "Öffentlich Erleichterungen feiern, hintenrum Stellen streichen. Das sieht nach einem schlechten Deal zulasten der Beschäftigten in den Jobcentern aus", sagt sie. Die Mitarbeiter dort seien zum zweiten Mal "die Verlierer der Politik der Bundesregierung". Pothmer weist darauf hin, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) versprochen habe, das Hartz-IV-System durch rechtliche Änderungen zu vereinfachen und so die Kapazitäten für die Betreuung von Arbeitssuchenden zu erhöhen.

Inwieweit dies gelungen ist, ist jedoch umstritten. Die Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Jobcenter sieht dies skeptisch: Die gesetzlichen Änderungen hätten die Komplexität des maßgeblichen Sozialgesetzbuches II "kaum reduziert", heißt es in einer Stellungnahme der Organisation. Die Mitarbeiter würden durch die veränderten Regeln gar nicht oder "nur gering" entlastet.

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SZ vom 03.01.2017
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