Bundestag:Fingerabdruck in Personalausweisen wird Pflicht

Auch Papierfotos sind künftig verboten, um die Sicherheit der Dokumente zu erhöhen. Beim Geschlecht können Menschen im Personalausweis künftig ein "X" eintragen lassen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Um Fälschungen vorzubeugen, werden zwei Fingerabdrücke in Pässen und Personalausweisen obligatorisch. Passfotos auf Papier werden unzulässig. Diese und andere Neuerungen sieht das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" vor, das am Donnerstagabend im Bundestag verabschiedet wurde.

Zunächst geht es darin um die Bekämpfung des sogenannten Morphing. Die digitale Technik ermöglicht es, Passfotos mehrerer Personen zu einem einzigen Bild zu verschmelzen. Mit einem so manipulierten Pass können zwei verschiedene Personen Grenzen passieren. Um dies zu verhindern, wollte das Bundesinnenministerium Passfotos ursprünglich nur noch in Behörden erstellen lassen. Weil Fotografen protestierten, wird es ihnen nun doch erlaubt, biometrische Passfotos zu erstellen. Allerdings müssen sie den Behörden digital und in einem Sicherheitsprogramm übermittelt werden. Papierfotos werden unzulässig. Bei Fälschungsverdacht können die Behörden darauf bestehen, ein eigenes Lichtbild zu erstellen.

Künftig müssen verpflichtend zwei Fingerabdrücke abgegeben werden

Werden Straftäter im Ausland aufgegriffen, übermitteln die dortigen Behörden ihren Kollegen in Deutschland oft nur die Seriennummer des Personaldokuments. Die Rechtslage schränke die deutsche Polizei dann bei weiteren Ermittlungen zu stark ein, monierte das Bundesinnenministerium. Die Reform ermöglicht es der Polizei nun, die ausstellende Passbehörde zu erfragen.

Neu ist auch die verpflichtende Abgabe von zwei Fingerabdrücken bei der Ausstellung von Personalausweisen. Bisher geschah das nur auf Antrag. Einen weitere Änderung gilt für Strafgefangene. Weil sie nach der Entlassung oft ohne Papiere dastehen und dies die Resozialisierung erschwere, wird eine Ausweispflicht ab drei Monaten vor Haftentlassung eingeführt. Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, können sich im Personalausweis künftig ein "X" eintragen lassen. Um Diskriminierung bei Grenzübertritten vorzubeugen, geschieht dies im Reisepass aber nur auf Wunsch. Kinderreisepässe gelten künftig nur noch für ein Jahr.

Zur SZ-Startseite
Innenminister besucht Ankerzentrum in Dresden

Personalausweise
:Der Bürger als Risikofaktor

Der Fingerabdruck im Personalausweis zeigt den Umbau des Rechtsstaats in einen Sicherheitsstaat. Die EU behandelt ihre Bürger wie potenzielle Verbrecher.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: