Patientenverfügung:"Angstfreier Diskurs über das Sterben"

Mit dem Gesetz über Patientenverfügungen gibt es einen Rechtsrahmen für Ärzte und Patienten. Uni-Professor Borasio über die Folgen.

Oliver Bilger

Ärzte müssen in Zukunft Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf nach einem sechs Jahre andauernden Streit verabschiedet. Gian Domenico Borasio, Professor für Palliativmedizin an der Universität München, erklärt sueddeutsche.de, welche Folgen die Entscheidung haben wird.

Patientenverfügung: Mit dem Beschluss über Patientenverfügungen haben Ärzte und Patienten einen klaren Rechtsrahmen.

Mit dem Beschluss über Patientenverfügungen haben Ärzte und Patienten einen klaren Rechtsrahmen.

(Foto: Foto: dpa)

sueddeutsche.de: Sechs Jahre wurde über das Gesetz verhandelt. Warum war es so schwierig, eine Einigung zu finden?

Gian Domenico Borasio: Es ging um grundsätzliche Meinungsunterschiede über Autonomie und Fürsorge. Eine Gruppe von Abgeordneten hatte die Fürsorgepflicht des Staates für das Leben seiner Bürger herausgehoben und höhere Hürden für eine Patientenverfügung vorgeschlagen, was auch von den Kirchen unterstützt wurde. Eine andere Gruppe hatte vorgeschlagen, vor allem das Recht auf Selbstbestimmung zur Geltung kommen zu lassen. Eine dritte Gruppe wollte einen Mittelweg.

sueddeutsche.de: Erfolgreich war am Ende ein Kompromiss. Was ist die Haupterrungenschaft des Gesetzestextes?

Borasio: Wichtig ist, dass unter anderem der Begriff der medizinischen Indikation in den Gesetzestext aufgenommen wurde. Das heißt, der Arzt muss zuerst klären, welche Maßnahmen bei einem Menschen überhaupt noch medizinisch sinnvoll sind, bevor man sich Gedanken über den Patientenwillen macht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der leider auch in der ärztlichen Praxis oft noch nicht so richtig klar ist.

Besonders wichtig ist außerdem - das wurde ebenfalls im Bundestag beschlossen -, dass die Palliativmedizin endlich Pflichtfach in der ärztlichen Approbationsordnung wird. Das ist ein entscheidender Fortschritt. Das Fachwissen der Ärzte bezüglich der Sterbebegleitung wird sich damit deutlich verbessern.

sueddeutsche.de: Sind Sie zufrieden mit der Entscheidung im Bundestag?

Borasio: Es ist gut, dass ein Gesetz zustande gekommen ist, in dem zwei wesentliche Kernpunkte enthalten sind: die medizinische Indikation und das dialogische Element bei der Ermittlung und Umsetzung des Patientenwillens. Aus klinischer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, dass die ärztliche Beratung im Gesetz vorkommt, als Soll-Vorschrift. Dadurch würden die Menschen animiert, mit ihren Ärzten über die Patienverfügung und über ihre Wünsche am Lebensende zu sprechen. Das ist die beste Gewähr dafür, dass Patienverfügungen auch tatsächlich befolgt werden. Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen alleine reicht aber nicht aus: Es ist wichtig, die Bedeutung der Vorsorgevollmacht zu betonen und auf die Notwendigkeit einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Palliativmedizin und Hospizen hinzuweisen.

sueddeutsche.de: Was ändert sich konkret durch das Gesetz?

Borasio: Ärzte, Angehörige, Patienten und Richter haben jetzt einen verlässlichen Rechtsrahmen. Kein Gesetz wird die Vielfalt der Situationen am Lebensende jemals komplett umfassen können. Aber nachdem die bisherige Rechtslage zu großer Unsicherheit geführt hat, ist es gut, dass es dieses Gesetz gibt. Übertherapie geschieht am Lebensende häufig aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen. Das könnte sich nun ändern. Wenn der Diskurs über das Sterben angstfreier geführt werden kann, wird er wesentlich erfolgreicher sein.

sueddeutsche.de: Steht ein Arzt womöglich vor neuen moralischen Bedenken? Etwa, wenn er helfen könnte, aber er einen Patienten sterben lassen muss, weil dieser es so verfügt hat?

Borasio: Solche Probleme hat ein Arzt ja bereits heute - beispielsweise wenn ein junger Zeuge Jehovas eine Transfusion verweigert, die sein Leben retten könnte. Das ist rechtlich zwar eindeutig geklärt, trotzdem ist es für einen Arzt psychologisch schwierig. Es tut einfach weh, jemanden nicht helfen zu dürfen, dem man helfen könnte. Aber wir Ärzte müssen respektieren, dass in unserer Gesellschaft das Selbstbestimmungsrecht ein hohes Gut ist und dass niemand gegen seinen Willen behandelt werden darf.

sueddeutsche.de: Oft fällt es schwer, sich damit abzufinden.

Borasio: Die wichtigste Voraussetzung für gute Entscheidungen am Lebensende ist der Dialog. Wenn dieser mit Respekt und Einfühlungsvermögen geführt wird, kommt man fast immer zu gemeinsam getragenen Entscheidungen. Letztlich muss der Arzt, wenn er seine Aufklärungspflicht geleistet hat, aber auch respektieren, was der Patient für sich entscheidet.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: