Parteispenden:Mehr Transparenz bei Parteispenden? Daraus wird erst mal nichts

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan wirft der Union ein "untaugliches Ablenkungsmanöver" vor. (Foto: via www.imago-images.de/imago images/Political-Moments)

Nach der Maskenaffäre wollten Union und SPD sich schnell auf strengere Regeln verständigen. Doch das Vorhaben ist vorerst gescheitert. Freuen darf sich die AfD.

Von Markus Balser, Klaus Ott und Mike Szymanski, Berlin

Der Plan war ehrgeizig, die Maskenaffäre in der Union im März hatte einiges ins Rollen gebracht. Nach neuen Transparenzregeln für Nebeneinkünfte bei Abgeordneten wollten die Regierungsparteien zusammen mit der Opposition nun noch die Regeln für Parteispenden anpassen. Diskutiert wurde, den Betrag pro Spender und Jahr auf 100 000 Euro zu begrenzen. Schon bei Zahlungen von 2000 Euro an sollte offengelegt werden, wer da so großzügig ist. Verdecktes Sponsoring sollte ein Ende haben.

Nur, so kommt es vorerst nicht.

Am Sonntag, dem 16. Mai, hatten sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linken - die FDP fehlte wegen ihres Parteitags - auf neue Regeln für Parteispenden einigen wollen. Doch sie scheiterten vorerst. Die Union will die Parteispenden-Reform mit einer für die SPD schwer annehmbaren Auflage verknüpfen: Den Parteien sollen nur noch Unternehmensbeteiligungen erlaubt sein, die "zur Erfüllung ihrer Aufgaben" notwendig seien. Die SPD müsste damit ihre Medienholding DDVG (Deutsche Druck und Verlagsgesellschaft) abstoßen. Die DDVG ist direkt und indirekt an etwa 20 Tageszeitungen vor allem in Ost- und Norddeutschland beteiligt.

SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan sagte der Süddeutschen Zeitung: "Das ist ein untaugliches Ablenkungsmanöver, um Transparenz zu verhindern und dies zu verschleiern." Das werde die SPD nicht mit sich machen lassen. Nietan verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008, das den Parteien Unternehmensbeteiligungen erlaube.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sieht nach der Maskenaffäre die Parteichefs von CDU und CSU in der Verantwortung. "Ich erwarte von Herrn Laschet und Herrn Söder, dass sie zu ihren Ankündigungen stehen und wir auch die notwendigen Lehren durch Änderung am Parteiengesetz noch in dieser Wahlperiode abschließen."

CSU-Generalsekretär Markus Blume sagte, seine Partei wolle eine "umfassende Lösung, dafür fehlt der SPD im Moment allerdings offenbar die Kraft". Entweder werde alles geregelt oder nichts.

Die Bestürzung über das vorläufige Scheitern ist groß

Der DDVG gehört die Bielefelder Tageszeitung Neue Westfälische. An weiteren Zeitungen hält die DDVG Minderheitsanteile. Dazu gehören unter anderem die Hannoversche Allgemeine, die Kieler Nachrichten, die Leipziger Volkszeitung und die Dresdner Neuesten Nachrichten. Darüber hinaus ist die DDVG Minderheitsgesellschafter beim Nordbayerischen Kurier in Bayreuth, der Frankenpost in Hof, der Neuen Presse in Coburg und beim Freien Wort in Suhl. Partner der DDVG bei diesen vier Zeitungen ist die Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) in Stuttgart, zu der neben zahlreichen anderen Blättern auch die Süddeutsche Zeitung (SZ) gehört. An der SZ hält die DDVG keine Anteile.

Die Bestürzung über das vorläufige Scheitern ist groß, gerade auch in der Opposition. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte der SZ: "Bei strengeren Regeln der Parteienfinanzierung mauert jetzt die CDU/CSU. Sie verhindert, dass wenigstens bei Veröffentlichungspflichten und Sponsoring noch kurzfristig striktere Regeln auf den Weg gebracht werden."

Immerhin sei jetzt die SPD, die selbst jahrelang kein großes Engagement für Veränderung gezeigt habe, bereit, etwas ändern zu wollen. Anstatt sich aber gegenseitig die Schuld zu geben, wäre es besser, "sich noch kurzfristig mit allen demokratischen Fraktionen auf wichtige Änderungen zu verständigen".

Die geplante Reform sollte auch auf die AfD abzielen

Kritik an Gesetzeslücken bei der Parteienfinanzierung gibt es schon seit vielen Jahren. Auch Gönner von Union und SPD hatten die Grauzonen in den vergangenen Jahren genutzt. Union und SPD zielten nun auch darauf ab, die AfD zu treffen. Die Partei war zuletzt mehrfach mit fragwürdigen Spendenpraktiken aufgefallen, die eins gemeinsam hatten: Meist blieben die Zahler im Dunkeln.

So hatte das Berliner Verwaltungsgericht die AfD Anfang 2020 dazu verpflichtet, eine Strafe von 270 000 Euro zu zahlen. Bei dem Verfahren ging es um Wahlkampfhilfe der Schweizer Werbeagentur Goal AG im Jahr 2016. Das Gericht stufte die knapp 90 000 Euro schwere Kampagne, die etwa Plakate einschloss, als illegale Parteispende ein und verdonnerte die Partei zu einer Geldstrafe in dreifacher Höhe. AfD-Parteichef Jörg Meuthen, der Nutznießer der damaligen Aktion, hatte sich mit dem Argument gewehrt, er habe das Ausmaß der Hilfen nicht bemerkt. Durch kam er damit nicht. Schließlich blieb auch noch unklar, woher das Geld genau kam. Die AfD verzichtete auf eine Berufung und muss zahlen.

Mit der Reform würden "unbemerkte" Spenden unterbunden. Auch sollten die Parteifunktionäre und -kandidaten künftig dafür geradestehen, wenn sie innerhalb weniger Wochen nach Bekanntwerden nicht aktiv gegen solche Spenden vorgehen und die Spenden zurückzahlen.

In einem anderen Fall geht die AfD weiter gegen die vom Bundestag verordnete Strafzahlung wegen illegaler Parteispenden vor. Dabei geht es um mehrere Spenden, die auf das Konto des AfD-Kreisverbands Bodensee der heutigen Co-Fraktionschefin Alice Weidel flossen. Dort waren laut Bundestagsverwaltung von Juli bis September 2017 Spenden in Höhe von insgesamt rund 132 000 Euro von Schweizer Konten durch mehrere Einzelüberweisungen eingegangen.

Die Bundestagsverwaltung stufte die Spenden wegen der Höhe und der unklaren Herkunft als illegal ein und verhängte eine Strafe von 396 000 Euro. Die AfD sieht sich dennoch im Recht, unter anderem weil sie die Spenden später zurückzahlte. Auch in einem solchen Fall könnte die Gesetzesreform künftig klarere Regeln setzen.

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