Parteispenden der Gauselmann AG:Verfahren eingestellt

Manager von Deutschlands größtem Glücksspielunternehmen schickten über Jahre Schecks an Politiker. Die Staatsanwaltschaft vermutete einen Trick des Konzernchefs - doch nachweisen konnte sie Glücksspielkönig Gauselmann nichts.

Klaus Ott

Ein paar Stunden nur waren die Ermittler zu Gast, sie sichteten Unterlagen und befragten einige Mitarbeiter. Dann war die Sache auch schon erledigt. Binnen kürzester Zeit stellte die Bielefelder Staatsanwaltschaft dieser Tage ein Verfahren ein, in dem es um zahlreiche Parteispenden aus Deutschlands größtem privaten Glücksspielunternehmen gegangen war, der im westfälischen Espelkamp ansässigen Gauselmann AG.

Es sei eben immer alles in Ordnung gewesen, verkündete Konzernchef Paul Gauselmann anschließend: "Parteispenden aus dem Hause Gauselmann sauber!" Juristisch betrachtet trifft das zu, doch die politische Kritik an seinem Lobbying für die Spielhallenbranche bleibt.

Die Familie Gauselmann und Führungskräfte des Konzerns schicken seit zwei Jahrzehnten regelmäßig Schecks an Abgeordnete, Minister oder Regierungschefs von CDU und CSU, SPD, FDP und den Grünen. Mehr als eine Million Euro sind auf diese Weise insgesamt geflossen, ohne dass dies bekannt war.

Die einzelnen Beträge lagen immer unterhalb jener Grenze von 10.000 Euro, von der an Parteispenden publik gemacht werden müssen. Erst als die Süddeutsche Zeitung vor zwei Monaten über diese Praxis berichtete, erfuhr die Öffentlichkeit von den Politiker-Schecks, mit denen Spielhallenkönig Gauselmann allzu strenge Auflagen für seine Branche verhindern will.

Die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Bielefeld prüfte daraufhin, ob der Konzernchef seine spendenwilligen Manager nur vorgeschickt und so gezielt die Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro umgangen habe.

In der Firmen-Buchhaltung fanden sich aber keine Belege, dass die Führungskräfte das Geld für ihre Politiker-Schecks vom Konzern oder vom Konzernchef heimlich erstattet bekommen hätten. Und drei Gauselmann-Manager sagten als Zeugen aus, sie hätten natürlich freiwillig gespendet, "aus eigenem Antrieb". Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren umgehend ein.

"Wir sind ja nicht blauäugig", heißt es dazu aus Ermittlerkreisen. Der Konzernchef müsse seine Manager nicht lange um Geld für die Parteien bitten, um die Spielautomatenbranche vor harten Eingriffen zu bewahren. Wer bei Gauselmann gut verdiene, solange es der Branche gut gehe, der komme dem Wunsch des Firmenpatriarchen gerne nach. Juristisch sei das nicht zu beanstanden.

In den Griff bekommen lässt sich diese Art von Lobbying nach Ansicht der Anti-Korruptions-Initiative Transparency nur mit strengeren Regeln. Die Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden müsse auf 2000 Euro gesenkt werden, fordert Transparency-Chefin Edda Müller aus Anlass des Falles Gauselmann. Außerdem sollten Abgeordnete nicht selbst Geld annehmen dürfen. Das beste Mittel gegen solche Einflussnahmen sei immer noch die Offenlegung von Spenden.

Damit ist jedoch unterhalb von 10.000 Euro weiterhin nicht zu rechnen. Nach Bekanntwerden der Schecks aus dem Hause Gauselmann haben SPD und FDP zwar erklärt, sei hätten keine Einwände gegen eine niedrigere Veröffentlichungsgrenze. Einen Vorstoß in diese Richtung gibt es im Bundestag aber noch nicht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: