CDU und FDP bekommen die meisten Großspenden. Das zeigt eine Veröffentlichung der Bundestagsverwaltung. Bei den Spenden über 50 000 Euro führen die beiden Parteien. Die CDU bekam bislang 1,9 Millionen Euro, die FDP 1,5 Millionen Euro - dabei sind die Liberalen seit 2013 gar nicht mehr im Bundestag vertreten.
Im Vergleich mit der SPD und den Grünen, die beide unter den Großspenden jeweils nur eine einzige Einzahlung von 100 000 Euro verbuchten, erhielt die FDP achtmal so viele Großspenden. CSU und Linke gingen bislang leer aus. Im Parteiengesetz ist festgelegt, dass Parteien besonders hohe Spenden über 50 000 Euro sofort melden müssen - die Bundestagsverwaltung veröffentlicht anschließend auch die Namen der Spender.
Unter den Großspendern befinden sich einige der reichsten Deutschen ebenso wie bekannte Unternehmen. Die bislang höchste Spende des Jahres über eine halbe Million Euro überwies der Unternehmer Ralph Dommermuth im Mai auf das Konto der CDU. Er ist der Vorstandsvorsitzende der United Internet AG im rheinland-pfälzischen Montabaur.
Spenden in Bargeldform
Auch die Autoindustrie zeigt sich spendabel: Aus der BMW-Großaktionärsfamilie Quandt gingen 200 000 Euro jeweils zur Hälfte an CDU und FDP. Auch der Stuttgarter Autobauer Daimler teilte seine Spende gerecht auf: 100 000 Euro für die SPD, 100 000 Euro für die CDU. Der als Milliardär geltende Gründer der Helios-Kliniken, Lutz Helmig, spendete der FDP im Januar 300 000 Euro. Die 100 000 Euro für die Grünen kamen von einem schwäbischen Unternehmer.
Aber auch kleinere Zuwendungen werden registriert. Spenden, deren Volumen mehr als 10 000 Euro in dem jeweiligen Jahr beträgt, müssen mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei genannt werden. Sie werden dann von der Bundestagsverwaltung veröffentlicht - allerdings nicht sofort. Und das gilt nicht nur für Einzelspenden von mehr als 10 000 Euro. Sondern auch für mehrere Spenden des gleichen Gebers, wenn sie sich zusammen auf einen Betrag von mehr als 10 000 Euro summieren.
Spenden bis 1000 Euro können in Form von Bargeld übergeben werden. Verstößt eine Partei gegen die Vorgaben, wird sie mit Strafzahlungen bis zur dreifachen Höhe der falsch oder nicht angegebenen Spenden belegt.