Parteispenden:Abgeordnete im Griff der Schatzmeister

Mandatsträger sollen stattliche Beträge an ihre Parteien spenden - von Freiwilligkeit kann da aber nicht immer die Rede sein

Robert Roßmann

Eigentlich ist Tempelhof-Schöneberg für die Grünen ein Quell der Freude. In dem Berliner Bezirk erzielt die Partei regelmäßig 15 Prozent der Stimmen, in einigen Wahlkreisen kratzt sie sogar an der 30-Prozent-Marke. Renate Künast kandidiert hier für den Bundestag.

Doch neuerdings ist die grüne Eintracht empfindlich gestört. Schuld ist Reingard Jäkl. Seit 1995 saß die Frau für die Grünen im Bezirksparlament, zeitweise sogar als Fraktionschefin.

Am 17. Januar jedoch trat die Altvordere überraschend vor die Abgeordneten im Schöneberger Rathaus und erklärte ihren Parteiaustritt. 80 Prozent ihrer Aufwandsentschädigung als Abgeordnete und Fraktionschefin hätte die Partei von ihr verlangt, klagte die 68-Jährige im Parlament. Weil sie die Summe angesichts ihrer kleinen Rente nicht abführen könne, sei sie jetzt ,,vielfältigen Repressalien ausgesetzt''. Deshalb sehe sie sich gezwungen, die Grünen zu verlassen.

Und dann attackierte Jäkl die Quasi-Spendenpflicht auch noch grundsätzlich. ,,Sittenwidrig'', sei diese Parteipraxis und ein Verstoß gegen die Verfassung. Nun ist Frau Jäkl eine streitbare Frau, seit April ist sie Mitglied der Grauen-Fraktion. Außerdem hatten ihr die Grünen Rabatte auf die Mandatsträger-Abgabe angeboten.

Doch der Fall Jäkl offenbart trotzdem einen Graubereich der deutschen Parteienfinanzierung. So unterschiedlich Union, SPD, Liberale, Grüne und Linke ansonsten sind - in einem sind sie sich einig: Sie verlangen von allen Abgeordneten, ,,freiwillig'' einen Teil ihrer Diäten zu spenden - zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag. Wer sich nicht fügt, riskiert Probleme bei der Wiederaufstellung. Die Praxis trifft alle, vom Gemeinderat bis zum Europa-Abgeordneten.

Um wie viel Geld es geht, zeigen die Rechenschaftsberichte der Parteien, die Bundestagspräsident Norbert Lammert gerade veröffentlicht hat: Die SPD kassierte im Jahr 2005 fast 22 Millionen Euro an ,,Mandatsträgerbeiträgen und ähnlichen regelmäßigen Beiträgen''. Auf den Plätzen folgen die CDU (17,7 Millionen Euro), die Grünen (5,4), die CSU (3,3), die Liberalen (1,9) und die Linkspartei (1,6). Prozentual langen die Grünen am stärksten zu: Bei ihnen stammt jeder fünfte Euro in der Parteikasse aus den Taschen der Mandatsträger.

Das Thema ist den Schatzmeistern der Parteien nicht sonderlich genehm. Sie brauchen das Geld dringend, und müssen doch den Eindruck der Freiwilligkeit wahren - ansonsten wären die Abgaben tatsächlich verfassungswidrig. Die Folge ist ein Wildwuchs halb offizieller Regelungen. Am transparentesten ist noch die CSU. Die Christsozialen haben die Höhe der erwünschten Abgaben in ihrer Beitragsordnung feinsäuberlich aufgelistet.

Europa- und Bundestagsabgeordnete ,,führen monatlich einen Mandatsträgerbeitrag von 470 Euro'' ab, heißt es da. Landtagsabgeordnete kommen mit 415 Euro davon. Regierungsmitglieder sollen ,,sechs Prozent ihrer Bezüge (einschließlich Amtszulage und Aufwandsentschädigung)'' zahlen. Selbst für Gemeinderäte und Bürgermeister finden sich detaillierte Regelungen.

In der CDU gibt es keine einheitliche Regelung, hier dürfen die Landesverbände entscheiden. So verlangt die CDU Baden-Württemberg von ihren Bundestagsabgeordneten 175 Euro monatlich. Sozialdemokraten kommen nicht so billig davon. In einigen Regionen werden ihnen mehr als 1000 Euro abverlangt. Bundestagsabgeordnete der Linken haben ihrer Partei 870 Euro zu entrichten. Sie dürfen aber für jedes unterhaltspflichtige Kind 50 Euro abziehen.

Am stärksten langen die Grünen zu. 19 Prozent der Diäten sollen ihre Bundestagsabgeordneten an ihren jeweiligen Landesverband überweisen, das sind 1332 Euro monatlich. Allerdings dürfen sie ,,je Kind mit Kindergeld-Anspruch'' 250 Euro abziehen. Außerdem können Grüne per Einzelfallregelung Unterhaltsansprüche an Ex-Frauen geltend machen. Auch bei den anderen Parteien darf man über derlei Rabatte reden.

Dass viele Abgeordnete trotzdem mit Grausen an die Mandatsträger-Beiträge denken, ist naheliegend - auch weil ihre Diäten nicht besonders hoch sind. 7009 Euro monatlich erhält ein Bundestagsabgeordneter derzeit, seit 2003 gab es keine Erhöhung mehr. Dabei sollten die Diäten den Bezügen von Bundesrichtern entsprechen. Wegen der Nullrunden der Abgeordneten verdienen die Richter inzwischen aber gut 900 Euro mehr.

Noch härter trifft es die unteren Ebenen. Ein Berliner Landtagsabgeordneter bekommt nicht einmal 3000 Euro Aufwandsentschädigung. Und in Bezirksparlamenten wie dem von Tempelhof-Schöneberg werden die Abgeordneten mit 295 Euro plus 20 Euro je Sitzung abgespeist. Kein Wunder, dass Reingard Jäkl den Gutteil davon behalten wollte.

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