Der Bundestag darf die anstehende Rate der Parteienfinanzierung für die NPD mit Strafzahlungen verrechnen, die der rechtsextremen Partei wegen eines falschen Rechenschaftsberichts auferlegt wurden. Eine weitere Stundung der Strafe über 1,27 Millionen Euro lehnte das Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen ab (Az. 2 BvR 547/13).
Die Strafzahlungen waren von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wegen des falschen NPD-Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 zunächst auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt und vom Bundesverwaltungsgericht auf 1,27 Millionen Euro gesenkt worden. Auf die Eilklage der NPD ordneten die Verfassungshüter dann im Mai an, dass der Partei wegen des Bundestagswahlkampfs zwei Abschlagszahlungen der staatlichen Parteienfinanzierung von insgesamt mehr als 600.000 Euro zunächst ohne Verrechnung mit den Strafgeldern auszuzahlen sei.
Entscheidung über Höhe der Strafzahlung steht noch aus
Die erneute Eilklage der NPD auf Stundung scheiterte nun, weil die Partei laut Karlsruhe zuvor nicht den Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschöpft hatte.
Das Verfassungsgericht wird allerdings erst im Hauptsacheverfahren entscheiden, ob die Strafzahlungen verhältnismäßig sind und ob ihre Höhe möglicherweise stärker von einem Verschulden der Parteiverantwortlichen abhängig gemacht werden muss.