Parteienfinanzierung:Bundesländer wollen NPD den Geldhahn zudrehen

Die NPD ist angeschlagen - ihre Lage könnte sich durch den geplanten Rauswurf aus der Parteienfinanzierung noch verschärfen. (Foto: picture alliance / dpa)
  • Die Länderkammer beschließt einstimmig einen Antrag, mit dem die rechtsextreme Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden soll.
  • Ein NPD-Verbot war im vergangenen Jahr zum wiederholten Male vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, die Richter hielten es für unverhältnismäßig.
  • Sie verwiesen aber auf Spielräume beim Parteienfinanzierungsgesetz. Eben diese Spielräume macht sich nun der Bundesrat zunutze.

Der Bundesrat hat den ersten Schritt zum möglichen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung gemacht. Einstimmig beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin einen Antrag zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die gesetzliche Grundlage mit der Möglichkeit, der NPD den Geldhahn zuzudrehen, wurde erst im vergangenen Jahr geschaffen. 2016 erhielt die NPD noch gut 1,1 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen. Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) verwies auf die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, die erst am Mittwoch in der Gedenkstunde des Bundestags im Mittelpunkt stand.

Reaktion auf das erneut gescheiterte NPD-Verbotsverfahren

Mit dieser Erinnerung verbinde sich die Verpflichtung, dass sich solche Verbrechen nicht wiederholten. Die NPD richte sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. "Wir wollen verhindern, dass die NPD von dem Staat, den sie bekämpft, auch noch finanziert werden muss", sagte Kramp-Karrenbauer.

Der Bundestag hatte im vergangenen Sommer ein Gesetz beschlossen, nach dem extremistische Parteien von der öffentlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Die Gesetzesänderung war eine Reaktion auf das zuvor erneut gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Partei zwar als verfassungsfeindlich. Wegen ihrer derzeit geringen politischen Bedeutung sahen die Karlsruher Richter ein Verbot aber als unverhältnismäßig an.

Sie wiesen aber gleichzeitig auf Spielräume bei der staatlichen Parteienfinanzierung hin. Einen Antrag auf den Ausschluss von den öffentlichen Geldern können Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung stellen. Entscheiden muss darüber wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht. Ein Ausschluss von der Finanzierung würde für sechs Jahre gelten und müsste danach erneut gerichtlich geprüft werden.

© SZ.de/epd/bepe/bix - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: