Parteienfinanzierung:Gefährliche Selbstbedienung

July 4 2018 Berlin Germany Members of the Parliament cast their ballot for a vote during the

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung erhöht.

(Foto: imago/ZUMA Press)

Die dreiste Aufstockung der Parteienfinanzierung durch die große Koalition befeuert Ressentiments. Dass FDP, Grüne und Linke gemeinsam dagegen klagen, ist in doppelter Hinsicht ein gutes Zeichen.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

Selten hat sich eine Koalition derart dreist selbst bedient wie in diesem Fall. Union und SPD haben im parlamentarischen Schnelldurchlauf und ohne stichhaltige Begründung die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung von 165 auf 190 Millionen Euro erhöht. Statt des ursprünglich vorgesehenen reinen Inflationsausgleichs gibt es also auf einen Schlag 15 Prozent mehr. Union und SPD befeuern damit die Ressentiments, die es bereits bei viel zu vielen Deutschen gegen die Parteien gibt. Sie schaden der Akzeptanz des Parlamentarismus - und schenken der AfD ein Wahlkampf-Thema.

Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich FDP, Grüne und Linke auf eine Normenkontrollklage gegen die Erhöhung verständigt haben. Das Verfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob die große Koalition den besonderen Begründungs- und Darlegungspflichten nachgekommen ist, die in der Parteienfinanzierung gelten.

Erfreulich ist aber auch, dass FDP, Grüne und Linke mit der Klage beweisen, dass sie - wenn nötig - konstruktiv zusammenarbeiten können. Alleine hätte keine der Fraktionen das Recht gehabt, zu klagen; dafür sind 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten nötig. In der Opposition muss und soll es keine Koalition geben. Aber ohne regelmäßige Zusammenarbeit würde sich die Opposition fahrlässig selbst schwächen.

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