Parteien - Wiesbaden:Hessische AfD: Klage gegen Landesamt für Verfassungsschutz

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische AfD reicht eine Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ein. Grund seien Angaben im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 zu den Mitgliederzahlen der Partei zum inzwischen aufgelösten "Flügel" und der "Jungen Alternative", die nur auf Vermutungen beruhten, erklärte Landessprecher Klaus Herrmann am Dienstag in Wiesbaden. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für diese Angaben.

Das Landesamt für Verfassungsschutz geht in seinem Bericht nach Schätzungen von einem Potenzial von bis zu 600 Personen aus, die in Hessen zum "Flügel" und 50 Personen die zur "Jungen Alternativen" gerechnet werden. Die Nachwuchsorganisation der AfD und der "Flügel" werden nach dem Bericht seit Februar 2019 von den Verfassungsschützern beobachtet. Der Bericht war im Oktober von Präsident Robert Schäfer vorgestellt worden. Schäfer hatte dabei eindringlich vor der "Neuen Rechten" gewarnt, die zwar nicht mehr so neu sei, aber innerhalb des Rechtsextremismus an Bedeutung gewonnen habe. Dabei stellte er fest, dass außer der "Identitären Bewegung" auch der AfD-"Flügel" und die JA der "Neuen Rechten" ideologisch nahestünden.

Der Verfassungsschutz greife kurz vor der hessischen Kommunalwahl und der anstehenden Bundestagswahl im nächsten Jahr massiv in den Willensbildungsprozess der Bürger ein, begründete Herrmann die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. "Wieder einmal soll die AfD diskreditiert werden, indem man ihr offen oder subtil den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit aufdrückt." Die Bürger dürften aber nicht mit Zahlen, "die aus der Luft gegriffen sind", in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. Deshalb werde die AfD nun alle Rechtsmittel ausschöpfen.

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