Parteien - Weimar:Verfassungsrichter: Prüffall-Klage der AfD abgewiesen

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Weimar (dpa/th) - Thüringens AfD ist mit einer Verfassungsklage gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes gescheitert. Die Klage der Partei sei unzulässig, entschieden Thüringens Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Der Grund: Der Verfassungsschutz sei eine Behörde und kein Verfassungsorgan und das Verfassungsgericht damit nicht zuständig, machte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden bei der Urteilsverkündung deutlich. Die Entscheidung sei mit acht gegen eine Richterstimme gefallen.

Thüringens höchste Richter ließen damit offen, ob die öffentliche Prüffall-Einstufung wegen möglicher rechtsextremistischer Tendenzen in der AfD ein Rechtsverstoß war, wie die Partei meint. Eine Klage dazu wäre an einem anderen Gericht besser aufgehoben, sagte von der Weiden. "Viel hilft viel hat hier nicht geholfen", sagte er zur Anrufung des Verfassungsgerichts.

Die Thüringer AfD hatte gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sowie Innenminister Georg Maier (SPD) geklagt. Sie sah in der Prüffall-Äußerung von Kramer im Herbst 2018 einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte als Partei und eine Verletzung der Neutralitätspflicht auch durch den Innenminister.

Maier und Kramer bezeichneten das Urteil als Erfolg. "Die Strategie der AfD, mich und Kramer persönlich anzugreifen, hatte keinen Erfolg", sagte der Innenminister. Er gehe jedoch davon aus, dass die AfD weiter die Gerichte beschäftigen werde. Kramer sagte auf Anfrage, die Ergebnisse der Prüfung der AfD auf mögliche rechtsextremistische Tendenzen würden im nächsten halben Jahr zu einer Entscheidung führen.

Die Sache werde weiter beim Verwaltungsgericht in Weimar verfolgt, kündigte AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke an. Dort habe die AfD ebenfalls eine Klage eingereicht, so Höcke. "Wir sind beim Verfassungsgericht an der Zulässigkeit gescheitert." Die Verhandlung hätte jedoch interessante Einblicke "in das Skandalamt Verfassungsschutz" gewährt.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Hey, erklärte in Erfurt: "Es wird immer deutlicher, dass die AfD den Rechtsstaat missbraucht, um sich mit aussichtslosen Klagen der Öffentlichkeit als Opfer zu präsentieren." Hey verwies unter anderem auf eine erfolglose AfD-Verfassungsklage in Weimar gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahren bei Kommunalwahlen.

Kramer hatte die AfD vor einem Jahr zum "Prüffall" erklärt - einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen. Innenminister Maier widersprach dieser Einschätzung nicht. Für die Aussage sei damit nur der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzamtes, Stephan Kramer, rechtlich verantwortlich, sagte Verfassungsrichter von der Weiden. Dass Maier die Einschätzung geteilt habe, reiche nicht aus für eine Verfassungsgerichtsentscheidung.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnen darf. Inzwischen wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz der rechtskonservative "Flügel" der AfD als "Verdachtsfall" im Bereich des Rechtsextremismus bewertet. Zu den Wortführern des Flügels gehört Höcke.

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