Parteien - Weimar:Verfassungsgericht verhandelt AfD-Klage vor Landtagswahl

Erfurt/Weimar (dpa/th) - Das Thüringer Verfassungsgericht wird wenige Wochen vor der Landtagswahl die "Prüffall"-Klage der Thüringer AfD verhandeln. Das Verfahren sei für den 11. September terminiert, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichts, Matthias Doms, am Donnerstag in Weimar. Zuvor hatte die "Thüringer Allgemeine" berichtet. Die Partei und die Landtagsfraktion hatten beim Verfassungsgericht in Weimar gegen den Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) Klage eingereicht. Grund war die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD zum "Prüffall" als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären.

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Erfurt/Weimar (dpa/th) - Das Thüringer Verfassungsgericht wird wenige Wochen vor der Landtagswahl die "Prüffall"-Klage der Thüringer AfD verhandeln. Das Verfahren sei für den 11. September terminiert, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichts, Matthias Doms, am Donnerstag in Weimar. Zuvor hatte die "Thüringer Allgemeine" berichtet. Die Partei und die Landtagsfraktion hatten beim Verfassungsgericht in Weimar gegen den Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) Klage eingereicht. Grund war die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD zum "Prüffall" als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären.

Thüringens höchste Richter müssen nun unter anderem klären, ob Kramer die Thüringer AfD öffentlich als "Prüffall" bezeichnen durfte oder damit die Verfassungsrechte des Landesverbandes verletzte. Ob die Verfassungsrichter noch vor der Landtagswahl am 27. Oktober zu einer Entscheidung kommen, ist offen. Die AfD wirft Kramer und Maier die Verletzung ihrer Neutralitätspflicht vor. Der umstrittene AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke ist Wortführer des rechten "Flügels" in der AfD.

Im Februar gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der Bundespartei statt, wonach der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnen darf. Die Klage der Bundes-AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Das Verwaltungsgericht erklärte, der Bezeichnung "Prüffall" komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen.

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