Parteien - Potsdam:Gauland: Entscheidung der Fraktion ist Erfolg für Kalbitz

AfD
Alexander Gauland (l) und Andreas Kalbitz verlassen eine Pressekonferenz. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, hält die Entscheidung der Brandenburger Landtagsfraktion zur künftigen Rolle ihres bisherigen Fraktionschefs Andreas Kalbitz für klug und ausgewogen. "Ich glaube, es ist für Andreas Kalbitz ein Erfolg, weil der Vorschlag, den er gemacht hat, einstimmig angenommen wurde", sagte Gauland der Deutschen Presse-Agentur.

Die AfD-Landtagsfraktion in Potsdam hatte am Dienstag in einer Sitzung, an der Gauland als Gast teilnahm, beschlossen, dass Kalbitz sein Amt als Fraktionschef im Landtag vorerst ruhen lassen wird. Hintergrund ist die Annullierung seiner Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand im Mai, gegen die sich Kalbitz juristisch wehren will. Die Landtagsfraktion folgte mit ihrer Entscheidung einem Vorschlag von Kalbitz. Dieser erklärte, erst solle eine juristische Klärung durch das Landgericht Berlin abgewartet werden.

Der AfD-Bundesvorstand hatte als Grund für den Rauswurf angeführt, Kalbitz habe bei Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ. Das Bundesschiedsgericht der AfD gab dem Vorstand Ende Juli Recht.

Gauland, der Ehrenvorsitzender der AfD ist, hatte daraufhin die Unabhängigkeit des Bundesschiedsgerichts in Frage gestellt. Er machte deutlich, dass er sich in dem Fall "einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten" werde. "Denn beim Bundesschiedsgericht geht es offensichtlich um bestimmte politische Interessen, die hier aber nichts zu suchen haben dürfen", sagte er in einem Interview. Die Schiedsrichter und mehrere Landesvorsitzende reagierten empört auf seine Äußerung.

Gauland verteidigte sich jetzt. Er sagte: "Das Urteil eines Schiedsgerichts darf öffentlich kritisiert werden". Schließlich hätten mehrere führende AfD-Politiker im vergangenen Jahr Kritik an der Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein nicht aus der Partei auszuschließen, geäußert. Daran habe sich damals kaum jemand gestört.

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