Parteien - Frankenstein:Fraktion mit AfD: Parteigericht schließt CDU-Politikerin aus

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Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Wegen Bildung einer Fraktionsgemeinschaft mit der AfD hat die pfälzische CDU ihre Gemeinderätin Monika Schirdewahn aus der Partei ausgeschlossen. Das Bezirksparteigericht in Neustadt an der Weinstraße erklärte am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung, Schirdewahn habe erheblich gegen die Grundsätze und die Ordnung der CDU verstoßen. Ihr Verhalten stehe im Widerspruch zu den Beschlüssen der Partei, sagte der Vorsitzende des Gerichts, Theo Wieder.

Schirdewahn hat der CDU nach Angaben des Gerichts einen schweren Schaden zugefügt. Der Verstoß sei geeignet, die grundsätzlichen Positionen der CDU zu diskreditieren und die Glaubwürdigkeit von Grundsatzentscheidungen für alle Ebenen der Partei infrage zu stellen, sagte Wieder.

Anlass des Verfahrens war die Zusammenarbeit der 62-Jährigen mit der AfD im Gemeinderat von Frankenstein (Kreis Kaiserslautern). Denn trotz eines De-facto-Verbots durch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer bildete die Kommunalpolitikerin mit ihrem der AfD angehörenden Ehemann eine Fraktionsgemeinschaft. Beide sind in dem Rat die jeweils einzigen Vertreter ihrer Parteien.

Der CDU-Kreisvorstand hatte deshalb im August den Parteiausschluss beantragt. Schirdewahn begründet die Zusammenarbeit mit einem Streit um die Trinkwasserversorgung eines örtlichen Wohngebiets. Sie hatte bereits vor dem Verfahren angekündigt, gegen einen möglichen Ausschluss "bis in die letzte Instanz" zu gehen.

Die Verhandlung des Bezirksparteigerichts am Dienstag war nicht öffentlich. Schirdewahn erschien zwar mit ihrem Ehemann und einem Zuhörer in Neustadt, verließ die CDU-Geschäftsstelle aber bereits nach etwa 20 Minuten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, da Beschwerde beim CDU-Landesparteigericht eingelegt werden kann.

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