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Parteien - Berlin:Gerichtsbeschluss: Mietvertrag für AfD nicht durchzusetzen

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Berlin (dpa/bb) - Der mehrfach verschobene Landesparteitag der Berliner AfD wird an diesem Wochenende nicht wie ursprünglich geplant stattfinden. Nach einem Beschluss des Landgerichts war die Kündigung der Räume durch einen Saal-Betreiber in Pankow rechtens, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Damit wurde zunächst der Eilantrag der Partei gegen die Entscheidung des Vermieters als unbegründet zurückgewiesen. Die AfD kann noch Beschwerde einlegen.

Laut Gericht wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, von dem der Betreiber aber wenig später zurücktrat. Als Grund wurde angeführt, ein Mitarbeiter sei wegen der geplanten politischen Veranstaltung bedroht worden.

Zwar sei der Vertrag nicht durch die Kündigung unwirksam geworden, hieß es. Doch die Leistung könne verweigert werden, weil das Risiko für den Vermieter weit über die Verpflichtung zur Bereitstellung der Räume hinausgehe. Der Vertrag sei nicht durchsetzbar.

AfD-Landes- und Fraktionschef Georg Pazderski zeigte sich in einer Mitteilung entsetzt. Es gehe nicht mehr um Parteipolitik, sondern um Deutschlands Freiheit. Die Partei wollte um 14.00 Uhr im Abgeordnetenhaus über das weitere Vorgehen informieren.

Der Parteitag war bereits zweimal verschoben worden. "Wir gehen davon aus, dass der Parteitag stattfindet", hatte Parteisprecher Ronald Gläser vor zwei Wochen erklärt. "Falls nicht in Pankow, dann an anderer Stelle." Notfalls werde die Partei den Radius der Suche erweitern, auch über die Stadtgrenzen von Berlin hinaus.

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