Parteien - Berlin:CDU Berlin-Mitte widerruft Aufnahme von AfD-nahem Mitglied

Berlin
Das Parteilogo der CDU. Foto: Hendrik Schmidt/ZB/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Der Kreisvorstand der CDU Mitte hat einstimmig beschlossen, die Aufnahme eines AfD-nahen Neumitglieds mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Das teilte der Sprecher der CDU Mitte, Carsten Spallek, mit. Der Berliner Anwalt Markus Roscher-Meinel hatte zuvor vergeblich versucht, AfD-Mitglied zu werden. Er trat dann in die CDU ein.

Roscher-Meinel hatte die CDU vor seinem Aufnahmeantrag auf Twitter unter anderem als "Anti-Deutschland-Partei" bezeichnet und darüber berichtet, er habe ohne Erfolg versucht, AfD-Mitglied zu werden. Er war nach eigener Darstellung auch Mitglied des AfD-nahen Herkules Kreises.

Spallek teilte mit, Roscher-Meinel habe schuldhaft falsche Angaben gemacht und wesentliche Umstände verschwiegen, bei deren Kenntnis eine Aufnahme nicht erfolgt wäre. "Unter anderem hat er die für die Aufnahme wesentliche Angabe zum Wohnort bislang nicht gegeben, auch nach wiederholter Aufforderung ist dem Kreisverband sein Wohnort nicht bekannt gegeben worden", so der Sprecher der CDU Mitte. Die Kontakte zu rechtsextremistischen oder vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen beziehungsweise Personen sehe der Kreisvorstand als "erwiesen" an.

Ein Sprecher des Landesverbandes bestätigte am Donnerstag, dass der Kreisverband die Aufnahme widerrufen habe. Nach den Statuten der CDU könne innerhalb eines Monats Beschwerde beim Landesvorstand eingelegt werden, der dann endgültig entscheide.

Roscher-Meinel bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, bereits Widerspruch eingelegt zu haben. "Parteien können mit einem einmal aufgenommenen Mitglied nicht nach Gutsherrenart verfahren und es aufgrund durchsichtigen, linken Gegenwindes, wieder entfernen", teilte er mit. "Ich rechne leider fest damit, dass man hier juristische Aspekte, die für mich sprechen, zurückstellt und die Entscheidung des Kreisvorstandes bestätigt. In diesem Fall würde ich meine Mitgliedschaft dennoch nicht verlieren, da ich von meinem Recht auf Anrufung des Bundesschiedsgerichts der CDU Gebrauch machen würde."

Für den Fall, auch dort zu scheitern, kündigte Roscher-Meinel an, ein Zivilgericht anzurufen. Sollte er auch dort unterliegen, wovon er nicht ausgehe, werde er sich nicht scheuen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

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