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Parteien - Aurich:Chat-Affäre: Vorläufige Niederlage für Beekhuis vor Gericht

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Aurich (dpa/lni) - Der aus der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion ausgeschlossene Abgeordnete Jochen Beekhuis ist in der sogenannten "Chat-Affäre" mit einem Vorstoß am Landgericht Aurich gescheitert. Die Kammer wies einen Antrag des Politikers auf einstweilige Verfügung am Montag zurück. Der aus Ostfriesland stammende Beekhuis wollte einen Unterlassungsbeschluss gegen Äußerungen anderer SPD-Politiker erreichen, er habe sich in Chats in sozialen Medien sexistisch, frauenfeindlich und homophob geäußert.

Aus Sicht des Gerichts überwog im vorliegenden Fall der Grundsatz der Meinungsfreiheit. Das Urteil sage nichts darüber aus, ob die Chats echt oder unecht seien. Dies zu klären sei auch nicht die Aufgabe der Kammer gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

"Um es vorsichtig zu sagen: Das Gericht hat keine sorgfältige Arbeit geleistet", kritisierte Beekhuis' Anwalt Hayo Moroni. Es seien Verfahrensfehler und auch Abwägungsfehler hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten gemacht worden. Die Frage nach einer Berufung entscheide sich nach Prüfung der Urteilsgründe. Gegen Beekhuis, der Mitglied der Auricher SPD-Kreistagsfraktion ist, läuft ein Parteiausschlussverfahren.

Auslöser der Querelen war die Veröffentlichung von gehackten Internet-Chats. Darin soll sich Beekhuis diskriminierend über Frauen, Homosexuelle und dicke Menschen geäußert haben. Seine Oldenburger Anwältin Maike Bartlmae hatte dazu erklärt, die privaten Facebook-Chats könnten möglicherweise verfälscht und als Textzusammenschnitt in Umlauf gebracht worden seien. Unter Missachtung des Datenschutzes seien die Chats rechtswidrig veröffentlicht worden.

Die von Beekhuis am Landgericht Aurich angestrebten Verfügungen richteten sich gegen die Vorsitzende des SPD-Bezirks Weser-Ems, Johanne Modder, und gegen den Bundestagsabgeordneten Johann Saathoff, der auch Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Aurich ist. Beekhuis selbst hatte dem Landgericht Aurich an Eides statt versichert, dass die Chats nicht von ihm stammten.

Eine Untersuchungskommission im Auftrag der Weser-Ems-SPD hatte die Chats dagegen als echt bezeichnet. Gegen drei Juristen dieser Kommission reichte Beekhuis inzwischen Klage beim Landgericht Oldenburg. Damit wolle er ehrabschneidende Äußerungen und die Aussage verbieten lassen, dass eine unabhängige Kommission die Echtheit der Chats festgestellt habe, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem stünden Forderungen nach Schadenersatz im Raum.

Die Weser-Ems-SPD sah sich indes durch das Landgericht Aurich bestätigt. "Das heutige Urteil bestätigt uns in unserer Sicht der Dinge: Die unabhängige Untersuchungskommission hat ohne Zweifel die Echtheit der Jochen Beekhuis zugeordneten Chats bestätigt. Von diesen frauenfeindlichen, homophoben und diskriminierenden Chatverläufen hat er sich bis heute nicht ausreichend distanziert", sagte SPD-Bezirksgeschäftsführer Olaf Abdinghoff-Feldkemper. Dies sei auch der Grund, weshalb der SPD Bezirk Weser-Ems weiterhin das Ziel verfolge, Beekhuis aus der SPD auszuschließen.

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