ParteienAfD-Spitze erwägt strengere Regeln nach Sellner-Auftritten

Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, war zuletzt in Erfurt zu Gast. (Archivbild)
Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, war zuletzt in Erfurt zu Gast. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Nach Schlagzeilen über AfD-Auftritte mit dem Identitären Martin Sellner plant die Parteispitze strengere Regeln. Treffen auf AfD-Ticket könnten künftig bestraft werden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Berlin (dpa) - Nach umstrittenen Auftritten von AfD-Politikern mit der Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, Martin Sellner, wird in der AfD-Spitze über künftige Verbote solcher Veranstaltungen beraten. Der Bundesvorstand fasste nach Angaben eines Parteisprechers in einer Schalte einen Beschluss zum Thema. Details dazu nannte er nicht. Zuvor hatte die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet.

Nach Informationen aus Parteikreisen geht es darum, Veranstaltungen mit Sellner auf AfD-Ticket zu unterbinden. Parteimitgliedern oder Gliederungen der Partei, die ihn einladen, könnten künftig Ordnungsmaßnahmen drohen. Ein entsprechender schriftlicher Beschluss dazu ist demnach intern noch in der Abstimmung.

Thüringer AfD-Politiker hatten Sellner öffentlichkeitswirksam im Erfurter Landtag empfangen, nachdem wenige Tage zuvor bereits das Treffen der Brandenburger AfD-Politikerin Lena Kotré mit dem Österreicher für Aufsehen gesorgt hatte. Kotré hatte Sellner ursprünglich zu einem Vortrag eingeladen, sagte die Veranstaltung nach Intervention der AfD-Spitze aber wieder ab und trat dann ihrerseits als Gast bei einer Sellner-Veranstaltung auf.

Im AfD-Bundesvorstand – so hieß es zuletzt – wurde bereits im vergangenen Jahr dazu geraten, zu Sellner auf Abstand zu gehen, um Gegnern keine Munition für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren zu liefern. Denn sein Konzept der sogenannten Remigration verstößt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Es erkenne nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt an. Wenn Rechtsextremisten den Begriff Remigration verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang.

© dpa-infocom, dpa:260202-930-632761/1

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